10-Jahres-Frist für Schenkungen
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Waldeck-Frankenberg. Die Steuerberaterkammer Hessen informiert: Überschreitet der Wert von Schenkungen an eine Person innerhalb von 10 Jahren den erl
Waldeck-Frankenberg. Die Steuerberaterkammer Hessen informiert: Überschreitet der Wert von Schenkungen an eine Person innerhalb von 10 Jahren den erlaubten Freibetrag (Ehegatten, eingetragener Lebenspartner: 500.000 Euro; Kinder: 400.000 Euro; Geschwister: 20.000 Euro), fällt die Erbschaftsteuer an - und dies für alle erfolgten Schenkungen.
Die exakte Berechnung der Frist kann dabei vor Fehleinschätungen bewahren. In einem aktuellen Urteil (Az. II R 43/11) hat der Bundesfinanzhof nun dargestellt, wie diese Frist genau berechnet wird. Vom Tag der letzten Schenkung aus wird der Zehnjahreszeitraum rückwärts gerechnet und der Tag der letzten Schenkung oder Erbschaft wird mitgezählt.