Au-pair darf nur 30 Stunden die Woche
Auslandsaufenthalte als Au-pair sind ein beliebter Weg, fr eine lngere Zeit in eine fremde Kultur, Sprache und Lebenswelt einzut
Auslandsaufenthalte als Au-pair sind ein beliebter Weg, fr eine lngere Zeit in eine fremde Kultur, Sprache und Lebenswelt einzutauchen. Rund 25.000 junge Menschen aus der ganzen Welt kommen auf diesem Weg jedes Jahr nach Deutschland, ber 2.000 davon ins Bundesland Hessen. Sechs bis zwlf Monate verbringen die Au-pairs in der Regel bei der Gastfamilie, um Land, Kultur und Sprache kennen zu lernen. Gegen Kost und Logis, Familienanschluss und Taschengeld bernehmen die Au-pairs auf Zeit die Betreuung der Kinder und leichte Aufgaben wie Aufrumen, Bgeln oder den Abwasch im Haushalt. Bei Au-pairs wird von einem so genannten Betreuungsverhltnis besonderer Art ausgegangen. Hierfr werden keine Sozialversicherungsabgaben fllig. Doch wenn das Au-Pair zur Hausangestellten und damit erwerbsttig wird, handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschftigung, so Denise Jacoby, Sprecherin der Techniker Krankenkasse in Hessen. Das Verhltnis zwischen dem Au-pair und der Gastfamilie wird durch einen Au-pair-Vertrag geregelt. Im Gegensatz zum normalen Arbeitsvertrag wird hier die Entlohnung nicht durch Arbeitsleistung festgelegt. Somit wird dem Au-Pair auch kein Arbeitslohn gezahlt.Die Beschftigung ist sozialversicherungsfrei, wenn das Au-pair kein Arbeitsentgelt bekommt, sondern neben kostenloser Verpflegung und Unterkunft ein geringes Taschengeld (260 Euro pro Monat). Auerdem darf der Gast nur gelegentlich ohne feste Arbeitszeit im Haushalt mithelfen. In der Regel nicht mehr als 30 Wochenstunden, also fnf bis hchstens sechs Stunden am Tag. Darber hinaus muss das Au-pair wie ein eigenes Kind in der Gastfamilie aufgenommen werden. Sozialversicherungspflichtig wird die Beschftigung, wenn das Au-pair wie eine Hausangestellte ttig ist.Das heit, es gibt einen Arbeitsvertrag, in dem das Arbeitsentgelt und die Arbeitszeit festgelegt sind. In diesem Fall liegt ein persnliches und wirtschaftliches Abhngigkeitsverhltnis vor.