Eltern erhalten Unterstützung
Waldeck-Frankenberg. Alle Eltern, deren Kind schon einmal krank gewesen ist, kennen den blauen Krankenschein. Er wird vom Arzt ausgestellt, wenn das K
Waldeck-Frankenberg. Alle Eltern, deren Kind schon einmal krank gewesen ist, kennen den blauen Krankenschein. Er wird vom Arzt ausgestellt, wenn das Kind krank ist und zu Hause gepflegt werden muss. Mit diesem Dokument knnen Eltern fr die Krankheitsdauer das sogenannte Kinderpflege-Krankengeld beantragen, sagt Helmut Briel, Leiter des AOK-Beratungscenters in Korbach. Der Betroffene erhlt dann 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal aber 90 Prozent vom Nettolohn.Der Arzt besttigt, dass das erkrankte Kind beaufsichtigt, betreut und gepflegt werden muss. Die Bescheinigung wird im Original an die Krankenkasse geschickt, ergnzt Briel. Zudem muss der Arbeitgeber ber die Antragstellung informiert werden. Vom Kinderpflege-Krankengeld werden die Versichertenanteile fr die Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung abzogen. Der Krankenkassenbeitrag fllt in der Zeit nicht an.Beantragen knnen die Hilfeleistung alle Eltern, die wie auch ihr Kind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben. Dabei kann das Krankengeld fr Kinder nur dann bezogen werden, wenn der Nachwuchs das zwlfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Voraussetzung ist zudem, dass keine weitere Person im Haushalt lebt, die sich um das kranke Kind kmmern knnte. Bei verheirateten Paaren oder wenn beide Elternteile ber das Sorgerecht verfgen haben Vater und Mutter fr ihr Kind je zehn Tage Anspruch auf Kinderpflege-Krankengeld im Jahr. Bei zwei Kindern verdoppelt sich die Anspruchsdauer. Bei drei und mehr Kindern kann jeder Elternteil die Leistung fr maximal 25 Tage beanspruchen. Dabei ist es mglich, die Tage auf den anderen Partner zu bertragen. Alleinerziehende haben pro Kind und Jahr sogar Anrecht auf zwanzig Tage, so Briel.