Flensburger Punktesystem: Anordnung einer MPU
Waldeck-Frankenberg. Nach dem Flensburger Punktesystem ist es erst ab 18 Punkten gerechtfertigt, eine Person als ungeeignet zum Fhren von
Waldeck-Frankenberg. Nach dem Flensburger Punktesystem ist es erst ab 18 Punkten gerechtfertigt, eine Person als ungeeignet zum Fhren von Kraftfahrzeugen anzusehen und die Fahrerlaubnis zu entziehen. Eine neue Fahrerlaubnis darf dann erst nach sechs Monaten und einer erfolgreichen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erteilt werden.
Vor dem Erreichen von 18 Punkten gibt das Straenverkehrsgesetz der Fahrerlaubnisbehrde zwar die Mglichkeit, ungeeignete Fahrer von der Verkehrsteilnahme auszuschlieen oder Eignungszweifel durch die Anordnung einer MPU zu klren. Dies gilt jedoch nur in absoluten Ausnahmefllen.
Wie das Oberverwaltungsgericht Koblenz klargestellt hat, ergibt sich aus dem Punktesystem, dass der Gesetzgeber bewusst in Kauf nimmt, dass Fahrer mit einem erheblichen Sndenregister am Straenverkehr teilnehmen. Die Entziehung unter 18 Punkten ist daher nicht bereits deswegen zulssig, weil der Betroffene mehrfach erheblich gegen Verkehrsvorschriften verstoen hat. Die Verwaltungsrichter betonen, dass das Punktesystem gegenber der MPU-Anordnung vorrangig ist, sofern die Verkehrsverste nicht fr eine auergewhnliche Rcksichtslosigkeit oder besondere Aggressivitt sprechen, bei der gleichzeitig die konkrete Gefhrdung anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf genommen wird.
Als Beispiele nennen die Richter illegale Straenrennen, eine Vielzahl jeweils gleichgelagerter Verste, die innerhalb kurzer Zeit im Verkehrszentralregister eingetragen werden, oder Flle, in denen sich aus den Begleitumstnden ergibt, dass es sich um einen unverbesserlichen Raser handelt.Das Urteil hilft damit vor allem Punktesndern, die wegen normaler Zuwiderhandlungen eine MPU machen sollen, obwohl sie noch keine 18 Punkte erreicht haben. Die Entscheidung des OVG Koblenz verdeutlicht, dass eine solche Anordnung ein absoluter Ausnahmefall sein muss und die mit Punkten bewehrten Verkehrsverste grundstzlich noch keine Eignungsberprfung auslsen sollen.