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Goldener Steuervorteil

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Die Steuererklaerung ist bald faellig. Foto: Archiv
Die Steuererklaerung ist bald faellig. Foto: Archiv © Lokalo24.de

Waldeck-Frankenberg. "In Krisenzeiten greifen Anleger gern zum Gold. Es erwirtschaftet zwar keine Zinsen, bietet aber einige steuerliche Vorteile

Waldeck-Frankenberg. "In Krisenzeiten greifen Anleger gern zum Gold. Es erwirtschaftet zwar keine Zinsen, bietet aber einige steuerliche Vorteile. Zum einen unterliegt es, wie andere Edelmetalle auch, nicht der Abgeltungssteuer. Zum anderen wird auf Anlagegold in Form von Barren und Münzen keine Mehrwertsteuer fällig. Wer angesichts des derzeitigen Höhenfluges des Goldpreises über einen schnellen Veräußerungsgewinn nachdenkt, sollte dabei alle steuerlichen Gesichtspunkte, vor allem die Spekulationsfrist beachten.

Generell steuerfrei ist der Gewinn nur, wenn der Anleger länger als 12 Monate im Besitz des Goldes war. Bei einem Verkauf vor Ablauf dieses Zeitraumes und beim Überschreiten der 600 Euro Freigrenze zählt der Gewinn zum Einkommen. Er wird dann mit dem persönlichen Einkommen-steuersatz besteuert. Es kann sich daher lohnen mit dem Verkauf so lange zu warten, bis die Spekulationsfrist abgelaufen ist", so die Steuerberaterkammer Hessen.

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