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Wer haftet bei Silvesterschäden?

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Robert Ingenbleek, RechtsanwaltDie Silvesternacht verspricht nicht nur Spa und gute Laune manch einer luft in dieser Nacht

Robert Ingenbleek, Rechtsanwalt

Die Silvesternacht verspricht nicht nur Spa und gute Laune manch einer luft in dieser Nacht Gefahr, Altlasten mit ins nchste Jahr zu nehmen. Fr einen unbeschwerten Rutsch sind alle Fahrzeughalter und -fhrer gut beraten, das eigene Fahrzeug in der Silvesternacht stehen zu lassen. Sofern mglich, sollte in der eigenen Garage oder abseits belebter Straen geparkt werden. Mit Mitfahrern wird idealerweise vorab geklrt, wer auf Alkohol verzichtet, um nach Hause fahren zu knnen. Ebenfalls sollte mehr Zeit fr die Strecke eingeplant und vorsichtiger gefahren werden, da mit feiernden Menschen auf der Strae zu rechnen ist. Wer das Abbrennen von Feuerwerkskrpern wahrnimmt, sollte sich vergewissern, ob die Stelle gefahrlos mit dem Fahrzeug passiert werden kann. Bei Schden am eigenen Fahrzeug durch Raketen oder Bller ist es von Vorteil, eine Kaskoversicherung zu haben. Glasschden fallen in die Teilkaskoversicherung und Schden am Lack oder Blech in die Vollkaskoversicherung. Brand- oder Explosionsschden durch Feuerwerkskrper werden ebenfalls von der Teilkasko abgedeckt. Doch Senk- oder Schmorschden an Lack oder Cabrio-Verdeck werden von den Versicherern hufig nicht reguliert, da als Voraussetzung fr einen Kaskoschaden gilt, dass die Beschdigung unmittelbar durch mechanische Gewalt eingetreten sein muss. Vor Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung ist zu prfen, ob Selbstbeteiligung und Prmienerhhung nicht insgesamt teurer kommen als die eigene Schadensbehebung.

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