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Krach mit Böllern vermeiden

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Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. (Foto: Archiv)Von Marcus AlthausWaldeck

Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. (Foto: Archiv)

Von Marcus Althaus

Waldeck-Frankenberg. Zum Jahreswechsel gibt es eine groen Menge Feuerwerk. Der diesjhrige Feuerwerkskauf beginnt am Dienstag, 29. Dezember, und endet am Donnerstag, 31. Dezember. An diesen Tagen wird die Arbeitsschutzbehrde wieder verstrkt Kontrollen im Einzelhandel durchfhren, kndigt das Regierungsprsidium Kassel an. berprft werden die gesetzlichen Bestimmungen fr den Verkauf und die sichere Aufbewahrung von Silvesterfeuerwerk.Einzelhndler mssen bis zwei Wochen vor Verkaufsbeginn den Vertrieb dieser Artikel bei dem fr ihren Ort zustndigen Regierungsprsidium angezeigt haben. Verste gegen diese Vorschrift knnen mit einem Bugeld geahndet werden. In den vergangenen Jahren wurden regelmig Defizite hinsichtlich der Aufbewahrung festgestellt. Auch musste verschiedentlich der fehlende Diebstahlsschutz und das Fehlen von Feuerlschern in den Verkaufsstellen bemngelt werden. Hierauf ist besonders zu achten. In Deutschland darf nur geprftes Feuerwerk verkauft, gekauft und letztendlich angezndet werden. Die in diesem Jahr hergestellten Feuerwerkskrper sind zum weitaus grten Teil noch mit einem Zulassungszeichen der Bundesanstalt fr Materialforschung und -prfung (z. B. BAM - P I xxx, BAM - P II xxx) versehen. In Einzelfllen ist es auch mglich, dass sich auf den Feuerwerksartikeln bereits die Registriernummer und die Identifikationsnummer der EU-Konformittsbewertung befinden. Diese stehen dann im Zusammenhang mit einer CE-Kennzeichnung, der europischen Kennnummer. Es ist zu beachten, dass Feuerwerkskrper in zwei Klassen bzw. Kategorien eingeteilt sind. Die Knaller, Bller, Raketen oder anderes Feuerwerk der Klasse II / Kategorie 2 drfen nur zu Silvester und nur von Personen ber 18 Jahren erworben und gezndet werden. Das berlassen an Kinder und Jugendliche ist generell verboten. Alle Eltern werden aufgefordert darauf zu achten, dass ihre Kinder nicht in den Besitz von pyrotechnischen Gegenstnden der Klasse II / Kategorie 2 gelangen. Schwerste Verletzungen knnten die Folge sein. Fr Feuerwerksartikel der Klasse I / Kategorie 1 gilt eine Altersgrenze von 12 Jahren fr den Kauf und die Verwendung.Verboten sind auch selbstgebaute Bller. Experimente mit explosiven Stoffen sind eine hufige Unfallquelle. Auerdem ist Vorsicht geboten bei preiswerten Knallern, die schwarz auf der Strae oder auf Flohmrkten verkauft werden und zumeist aus Osteuropa oder aus Fernost stammen.

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