Länger Kindergeld für Volljährige

Waldeck-Frankenberg. Die Steuerberaterkammer Hessen informiert: Das Steuervereinfachungsgesetz regelt die Voraussetzungen für den Erhalt von Kinderge
Waldeck-Frankenberg. Die Steuerberaterkammer Hessen informiert: Das Steuervereinfachungsgesetz regelt die Voraussetzungen für den Erhalt von Kindergeld für Volljährige neu. Demnach besteht ein Anspruch auf Kindergeld unabhängig vom eigenen Ein-kommen des Kindes.
Die vormals gültige Einkommens- und Bezugsgrenze von 8.004 Euro pro Kalenderjahr ist aufgehoben. Grundsätzlich erhält man für ein volljähriges Kind bis zum Ab-schluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Studiums Kindergeld.
Danach findet ein Kindergeldbezug nur dann statt, wenn die Festlegungen im Einkommensteuergesetz § 32 Absatz 4 Satz1 Nummer 2 erfüllt werden: das Kind darf das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und muss sich entweder in einer Berufsausbildung oder in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen befinden, eine Berufausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen können oder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr leisten.