Ratgeber: Matthias Müller
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Videoaufnahme, welche im Rahmen von Abstandsmessungen aufgenommen wurde, eine Verletzung des Grundrechts auf
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Videoaufnahme, welche im Rahmen von Abstandsmessungen aufgenommen wurde, eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gesehen. Im vorliegenden Fall erfolgte die Videoaufzeichnung im Rahmen einer Verkehrsberwachung zur berprfung der Einhaltung des Sicherheitsabstandes. Der Betroffene ist dabei zufllig einer Geschwindigkeitsberschreitung berfhrt worden. Die Videoaufzeichnung erfolgte allerdings ohne gesetzliche Grundlage, wie das Gericht befand. Im Gegensatz zur Radarkontrolle werden bei Videoaufzeichnungen auch Verkehrsteilnehmer aufgezeichnet, die keinen Verkehrsversto begangen haben. Dies ist unzulssig, so dass sich insoweit ein Beweisverwertungsverbot ergeben knnte, was zur Folge hat, dass die Ordnungswidrigkeit nicht geahndet werden kann, da ein Tatnachweis ohne entsprechendes Beweismittel nicht zu fhren ist. Die Entscheidung wird den jeweiligen Gesetzgeber wohl dazu veranlassen entsprechende Ermchtigungsgrundlagen fr Videoaufzeichnungen zur Verkehrsberwachung zu schaffen. Derzeit besteht allerdings fr Betroffene die Mglichkeit erfolgreich gegen Bugeldbescheide vorzugehen, wobei stets anhand des jeweiligen, konkreten Einzelfalles zu prfen ist, ob sich ein Beweisverwertungsverbot ergibt.