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Schnellere Scheidung bei Kurzzeitehen

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Bernhard Gna, RechtsanwaltZum 1. September 2009 hat sich im Familienrecht vieles gendert. Die Auswirkungen auf die Praxis sind in v

Bernhard Gna, Rechtsanwalt

Zum 1. September 2009 hat sich im Familienrecht vieles gendert. Die Auswirkungen auf die Praxis sind in vielen Bereichen zunchst noch nicht abzusehen. Eine sofort wirkende nderung betrifft die Vereinfachung der Scheidung von Kurzzeitehen. Bisher waren scheidungswillige Paare immer wieder enttuscht ber die mitunter lange Verfahrensdauer der Scheidung nach Ablauf des gesetzlichen Trennungsjahres und Einreichung des Scheidungsantrags. Das lag fast immer daran, dass es Probleme bei der Aufklrung der beiderseitigen Rentenanwartschaften gab. Nach der alten Rechtslage mussten auch bei nur kurzer Ehe und Bereitschaft zur Verzichtserklrung vom Gericht die beiderseitigen Rentenanwartschaften ermittelt werden. Das neue Versorgungsausgleichsgesetz bringt jetzt neben grundstzlichen Strukturnderungen eine entscheidende Erleichterung und Beschleunigung. Liegen zwischen der Hochzeit und der Einreichung des Scheidungsantrags weniger als drei Jahre und stellt keiner der Ehegatten einen ausdrcklichen Antrag auf Durchfhrung des Versorgungsausgleichs, braucht das Familiengericht nicht die Ausknfte der verschiedenen Versorgungstrger einholen. Wenn beide Seiten erklren, dass sie keinen Antrag zum Versorgungsausgleich stellen, wird das Gericht sogleich den Scheidungstermin ansetzen. Damit kommen fr die einverstndliche Scheidung von Kurzzeitehen Verfahrenslaufzeiten von ein bis zwei Monaten in Betracht. Das Gericht stellt dann im Scheidungsbeschluss nur fest, dass ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet.Unverndert bleiben aber die Grundvoraussetzungen fr die Scheidung. Von seltenen Ausnahmen abgesehen, mssen die Ehegatten erst ein Jahr getrennt leben, bevor sie die Ehescheidung beantragen.

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