Schutz am Bau
Waldeck-Frankenberg. Arbeitslos im Winter: Trotz des neuen Saison-Kurzarbeitergeldes finden sich immer noch Bauarbeiter in Nordhessen zu Beginn
Waldeck-Frankenberg. Arbeitslos im Winter: Trotz des neuen Saison-Kurzarbeitergeldes finden sich immer noch Bauarbeiter in Nordhessen zu Beginn der kalten Jahreszeit auf der Strae wieder. Eigentlich sollten diese Entlassungen mit dem neuen Kurzarbeitergeld der Vergangenheit angehren, so Harry Trube von der IG Bauen-Agrar-Umwelt Nordhessen. Zwar sei die Winterarbeitslosigkeit merklich zurckgegangen. Einige wenige Unternehmen scheinen aber immer noch nichts von der neuen Regelung zu wissen oder haben sich nicht die Mhe gemacht, sich darber zu informieren. Sie haben ihre Beschftigten trotzdem vor die Tr gesetzt, bedauert der IG Bau-Bezirksverbandsvorsitzende.Anstatt den Beschftigten zu kndigen, knne seit vergangenem Jahr das Saison-Kurzarbeitergeld beantragt werden, das an die Stelle des frheren Winterausfallgeldes getreten sei. Jeder Bauarbeiter erhlt damit von Dezember bis Mrz ein Ausfallgeld von 60 Prozent des Nettolohns. Bei Arbeitnehmern mit Kindern steigt dieser Betrag auf 67 Prozent, erklrt Harry Trube. Einzige Voraussetzung: Der Betrieb kann seine Bauarbeiter auf Grund fehlender Winter-Auftrge nicht beschftigen sei es, weil das Wetter nicht mitspiele oder weil in den Auftragsbchern Ebbe herrsche. Die Unternehmen kostet das Ganze nicht einen Cent mehr. Das Kurzarbeitergeld zahlt die Bundesagentur fr Arbeit, erklrt Trube. Einzig die Sozialabgaben wrden aus einem Umlagetopf bezahlt, der von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen werde. Diese Abgaben sind aber fr den Betrieb ohnehin fllig, so Trube. hnliche Regelungen gebe es im Garten- und Landschaftsbau sowie bei den Dachdeckern.Warum einige Unternehmen ihre Beschftigten trotzdem aufs Amt schickten, ist dem fr die Baubranche zustndigen Gewerkschaftssekretr Helmut Theis einfach unbegreiflich.So eine Kndigung ist ja nicht nur fr den Arbeitnehmer ein schwerer Schlag. Auch der Arbeitgeber schneidet sich ins eigene Fleisch, sagt Helmut Theis. Gute Fachkrfte seien knapp und der Chef kann sich nicht sicher sein, ob der Arbeitnehmer im kommenden Frhjahr nicht lieber bei einem anderen Unternehmen anheuert, betont Theis. Der Gewerkschafter sieht jetzt die Arbeitgeberverbnde in der Pflicht. Es kann doch nicht sein, dass die Verbnde nicht in der Lage sind, ihre Mitglieder umfassend ber die Neuregelung zu informieren, sagt Theis. Winterschlaf beim Saison-Kurzarbeitergeld gibts nicht. Das kann sich keiner leisten, betont der Gewerkschafter.(red)