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Skifahrer: Wer vorne fährt, hat Vorrang

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Robert Ingenbleek, Rechtsanwalt und SportschiedsrichterAus aktuellem Anlass geht esum allgemein einzuhaltende Verhaltensregeln beim Skifah

Robert Ingenbleek, Rechtsanwalt und Sportschiedsrichter

Aus aktuellem Anlass geht esum allgemein einzuhaltende Verhaltensregeln beim Skifahren, die auch von den deutschen Zivilgerichten anerkannt werden:Grundstzlich bleibt die Vorfahrt des vorderen oder unteren Skifahrers vor dem folgenden Fahrenden auch dann bestehen, wenn der Vordere langsamer fhrt.Ein Skifahrer, der am rechten Pistenrand in einen Weg einbiegen wollte und dazu noch einmal zur Pistenmitte schwenkte, um anschlieend rechts abzubiegen, stie mit einem von oben kommenden Skifahrer rechts am Pistenrand zusammen.Das Landgericht Ravensburg verurteilte den von oben kommenden Skifahrer wegen alleinigen Verschuldens an dem Skiunfall zu einem Schmerzensgeld von 40.000 Euro. Bei dem Zusammprall erlitt der abbiegende Skifahrer eine Fraktur an der Brustwirbelsule, Frakturen der Lendenwirbelsule sowie eine Rippenserienfraktur. Darber hinaus hat der Schdiger auch fr die knftigen Schden aus den Unfallfolgen zu haften.Die Einhaltung dieser FIS-Vorrang-Regel bedeutet fr den hinteren Skifahrer auch, dass er die in FIS-Regel2 normierte Sorgfaltspflicht des beherrschten Fahrens auf Sicht beachten muss. Dies erfordert, einen ausreichenden Sicherheitsabstand des Hintermannes.Der Vorrang gilt gleichermaen fr Anfnger und Knner, Erwachsene, Kinder und Skischler. Ebenso wenig entscheidet die Spurwahl. Der obere Skifahrer muss also mit allen Bewegungen rechnen, die vernnftiger- und vorausschauenderweise vom unteren Fahrer im jeweiligen Gelnde erwartet werden mssen. Dies knnen enge oder weite Schwnge sein, auch Schrgfahrten und groe Bgen, jederzeitige Richtungswechsel und pltzliches Anhalten.Die Wahl des Sicherheitsabstandes hat zu bercksichtigen, dass auch dem besten Skifahrer ein beabsichtigter Schwung misslingen kann. Ein Vertrauensgrundsatz dahin, die bisherige Fahrtrichtung werde beibehalten und nicht ohne erkennbaren Grund pltzlich gendert, wie im Straenverkehr, besteht im Skisport nicht (so das Oberlandesgericht Kln).Dem vorderen Skifahrer kann kein Mitverschulden an dem Zusammensto entgegen gehalten werden.

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