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Solaranlagen sind steuerlich jetzt noch günstiger

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Die Solaranlage auf dem eigenen Dach garantiert die oekologische Erzeugung der Energie.	Foto: Privat
Die Solaranlage auf dem eigenen Dach garantiert die oekologische Erzeugung der Energie. Foto: Privat © Lokalo24.de

Waldeck-Frankenberg. Mit der Bewertung von Solaranlagen als bewegliches Wirtschaftsgut hat der Fiskus eine Änderung vorgenommen, die dem Besitzer ste

Waldeck-Frankenberg. Mit der Bewertung von Solaranlagen als bewegliches Wirtschaftsgut hat der Fiskus eine Änderung vorgenommen, die dem Besitzer steuerlich neue Möglichkeiten eröffnet, informiert die Steuerberaterkammer Hessen.

Bereits in den Jahren vor der Anschaffung können 40 Prozent der voraussichtlichen Kosten als Investitionsabzugsbetrag geltend ge-macht werden. Dies gilt jetzt auch für Anlagen, deren Strom fast ausschließlich privat verwendet wird und die nur einen geringen Teil ins öffentliche Stromnetz abgeben.

Liegen in einem Jahr keine Einnahmen vor, kann der Verlust voll mit anderen Einkünften verrechnet und somit vorzeitig Ein-kommensteuer gespart werden.

Ist die Anlage gekauft, kommt jetzt zur regulären Abschreibung die Möglichkeit einer einmaligen Sonderabschreibung von 20 Prozent hinzu.

Generell gilt, dass alle Einkünfte aus dem Betrieb einer Solaranlage gewerbliche Einkünfte sind und davon lassen sich verschiedene Kosten absetzen.

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