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Cornelia Gebhardt, Rechtsanwltin. Zahnersatz ist teuer. Frher erhielten Versicherte von ihrer Krankenkasse eine prozentuale Bezuschu

Cornelia Gebhardt, Rechtsanwltin. Zahnersatz ist teuer. Frher erhielten Versicherte von ihrer Krankenkasse eine prozentuale Bezuschussung in Hhe von 50, 60 oder 65 Prozent. Nach den Reformen in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es jetzt nur noch einen sogenannten befundorientierten Festzuschuss. Das bedeutet, dass fr einen bestimmten Befund, wie einer Lcke mit einem fehlenden Zahn, ein festgelegter Zuschuss (hier rund 285 Euro) gewhrt wird. Dabei kann der Patient grundstzlich selbst entscheiden, wie er seine Zahnlcke behandeln lassen mchte (Brcke oder Implantat). Der Zuschuss reicht jedoch nicht aus, um die Kosten zu decken. Da liegt es nahe, die Zahnersatzversorgung kostengnstiger im Ausland machen zu lassen. Oft wird im Internet mit gnstigen Angeboten vor allem in Osteuropa geworben. Grundstzlich besteht die Mglichkeit, sich in einem Mitgliedstaat der Europischen Gemeinschaft behandeln zu lassen und anschlieend den Festzuschuss von der Krankenkasse erstatten zu lassen. Hierbei ist zu beachten, dass das Bundessozialgericht entschieden hat, dass auch bei einer Zahnersatzversorgung im Ausland eine vorherige Genehmigung des Heil- und Kostenplanes erforderlich ist. Der Versicherte muss daher den Heil- und Kostenplan vor der Reise und der Behandlung im Ausland bei seiner Krankenkasse zur Genehmigung einreichen. Begibt sich der Versicherte direkt ins Ausland, lsst sich dort behandeln und reicht dann die Rechnung ein, besteht kein Anspruch auf den Zuschuss. Nach der Genehmigung durch die Krankenkasse sollte sich der Versicherte bald behandeln lassen. Die Genehmigung eines Heil- und Kostenplanes verliert nach Ablauf von sechs Monaten ihre rechtliche Wirkung (BSG, Az.: B 1 KR 19/08 R).

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