Sreuerrecht
Lothar Czeczatka,Steuerberater:Ab 2008 ist ein Arbeitnehmer dann auf Dienstreise, wenn er auerhalb seiner Wohnung und auerhalb sei
Lothar Czeczatka,Steuerberater:
Ab 2008 ist ein Arbeitnehmer dann auf Dienstreise, wenn er auerhalb seiner Wohnung und auerhalb seines Bros oder seines Arbeitsplatzes ttig ist. Die lstige Unterscheidung zwischen Dienstreise, Einsatzwechselttigkeit und Fahrttigkeit gehrt damit der Vergangenheit an. Diese werden unter dem Begriff Auswrtsttigkeit zusammengefasst. Das bedeutet: Sobald Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen und im Auendienst ttig werden, knnen Sie bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs 30 Cent pro gefahrene Kilometer als Werbungskosten abziehen, bei einer Abwesenheit von mindestens 8/14/24 Stunden knnen Sie Verpflegungspauschalen von 6/12/ 24 Euro und die bernachtungskosten steuersparend absetzen. Alternativ kann ihr Chef Ihnen die Kosten, die Ihnen bei einer Auswrtsttigkeit entstehen, steuer-, und abgabenfrei erstatten. bernachtungskosten im Ausland knnen knftig nur noch in der nachgewiesenen Hhe als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei bernachtung im Inland war das schon bisher so. Beim Ersatz durch den Arbeitgeber sind die Pauschalen jedoch weiter anwendbar.Auch die strenge Drei - Monats-Begrenzung gibt es ab 2008 nicht mehr. War ein Arbeitnehmer bisher lnger als drei Monate auswrts am gleichen Ort ttig, wurde dieser Ort nach Ablauf von drei Monaten zu einer weiteren Arbeitssttte. Fahrtkosten durften dem Finanzamt ab diesem Zeitpunkt nur noch mit der unattraktiven Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer als Werbungskosten prsentiert werden. Nun gelten die gnstigen Dienstreisegrundstze egal, ob Sie drei, fnf oder zehn Monate an ein und demselben Ort im Auendienst ttig werden. Ausnahme: Die Verpflegungspauschalen fallen nach Ablauf von drei Monaten weiterhin unter den Tisch.