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Straftaten im Ausland

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Waldeck-Frankenberg. Wer im Ausland wegen einer Straftat beschuldigt wird, findet auch in seiner Heimat keinen sicheren Hafen. Die Verfolgung von Stra

Waldeck-Frankenberg. Wer im Ausland wegen einer Straftat beschuldigt wird, findet auch in seiner Heimat keinen sicheren Hafen. Die Verfolgung von Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straenverkehr begangen wurden, macht nicht an der Grenze halt. Auch knnen Erkenntnisse auslndischer Behrden und Gerichte fr die Beurteilung der Fahreignung herangezogen werden. Darauf weist das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de hin. Eine Verkehrsstraftat, die im Ausland begangen wurde, kann grundstzlich auch in Deutschland auf Basis des deutschen Strafrechts verfolgt und geahndet werden. Auch wenn Beschuldigte im Ausland bereits verurteilt wurden, kann in Deutschland gegen ein weiteres Strafverfahren eingeleitet werden. Wie das Bundesverfassungsgericht betont, steht dem der verfassungsmige Grundsatz ne bis in idem (Verbot der Doppelbestrafung) nicht entgegen (Beschluss vom 4.12.2007, 2 BvR 38/06). Er gilt nur bei einer Erstverurteilung durch deutsche Gerichte.Autofahrer mssen zudem damit rechnen, dass sie im auslndischen Staat zur Verantwortung gezogen werden. Aufgrund des Europischen Haftbefehlsgesetzes ist es mglich, dass ein Deutscher zur Strafverfolgung an einen EU-Mitgliedsstaat ausgeliefert wird. Auerdem knnen im Ausland begangene Verkehrsverste und Straftaten zur Eignungsbeurteilung eines Autofahrers genutzt werden. Denn wenn sich ein Betroffener als ungeeignet zum Fhren von Kraftfahrzeugen erweist, hat ihm die Fahrerlaubnisbehrde zwingend die Fahrerlaubnis zu entziehen. Entscheidungen auslndischer Verwaltungsbehrden, in denen Inhabern einer deutschen Fahrerlaubnis das Recht aberkannt wird, von der Fahrerlaubnis in dem betreffenden Land Gebrauch zu machen, werden im Verkehrszentralregister erfasst. Auerdem drfen die Eintragungen an die Stellen bermittelt werden, die fr Verwaltungsmanahmen nach dem Straenverkehrsgesetz zustndig sind.

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