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Weiterbildungspflicht für Kraftfahrer

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Waldeck-Frankenberg. Frher konnte jeder als Fahrer im Gter- und Personenverkehr arbeiten, der einen Fhrerschein hatte. Inzwischen is

Waldeck-Frankenberg. Frher konnte jeder als Fahrer im Gter- und Personenverkehr arbeiten, der einen Fhrerschein hatte. Inzwischen ist neben dem Fhrerschein eine weitere Qualifizierung erforderlich: Berufskraftfahrer, die vor dem 10. September 2009 ihren Fhrerschein der C-Klassen erworben haben, mssen in den kommenden fnf Jahren eine Weiterbildung nachweisen, anschlieend muss diese alle fnf Jahre erneuert werden. Betroffen von der neuen Regelung sind gewerbliche Fahrer von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einem zulssigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Kraftfahrer, die nach dem Stichtag den Fhrerschein erwerben, mssen vor dem Start in den Beruf eine so genannte Grundqualifikation nachweisen. Wer keinen Fhrerschein der erforderlichen Klassen hat, kann auch eine so genannte beschleunigte Grundqualifikation erwerben.Etwa eine Million Fahrer groer und kleiner Lkw mssen sich in den kommenden Jahren auf der Grundlage des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetzes fortbilden, um so ihren Beruf weiter ausben zu knnen. Diese Weiterbildung ist knftig im Turnus von fnf Jahren zu wiederholen. Damit haben Berufskraftfahrer zwei Fristen zu beachten: die Laufzeit ihres Fhrerscheins sowie die Gltigkeit ihrer Weiterbildungsqualifikation. Denjenigen, deren Fhrerschein 2011 oder 2012 ausluft, empfehlen wir, mglichst bald mit den ersten Modulen zu starten, weil wir gerade in den Jahren 2011 bis 2013 eine groe Nachfrage erwarten, die unter Umstnden zu Wartezeiten fhrt", so Ulrich Unger vom TV.

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