Vorsicht vor in Öl getränkten Lappen. Das ist die Botschaft eines Prozesses vor dem Alsfelder Amtsgericht am Dienstagvormittag.
Angeklagt war ein 58-jähriger Mann aus dem Vogelsbergkreis, der bei Renovierungsarbeiten am eigenen Haus im Oktober vergangenen Jahres unsachgemäß mit Leinöl hantierte. Das wurde ihm zum Verhängnis: Nachdem er eine Wand zum Test mit dem Öl anstrich, wischte er die Reste mit einem Lappen weg und schmiss diesen anschließend unachtsam in die Ecke. Was der Mann nicht wusste: Zusammengeknüllte Leinöl-Lappen können sich beim Trocknen selbst entzünden.
Nachdem der Pensionär bereits im Bett war, entzündete sich der Lappen – die Flammen griffen schnell aufs Haus über. Feuerwehr und Rettungskräfte konnten den Mann aus dem Haus befreien. Auch sonst wurden keine Personen verletzt, am Haus entstand ein Schaden in Höhe von 10.000 Euro. Die Untersuchungen der Brandermittler ergaben damals, dass der Lappen die Ursache für den Brand war.
Vor Gericht zeigte sich der Mann geständig. Doch habe er nicht gewusst, dass seine unüberlegte Handlung so weitreichende Folgen haben könnte. Die Vorsitzende Richterin verurteilte den 58-Jährigen wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 40 Euro. Dabei bleibt es für den Angeklagten jedoch nicht. Das Haus gehört ihm nur zu einem Drittel – es ist eine Erbgemeinschaft mit seiner Schwester und seinem Bruder. Der Angeklagte soll nach eigener Aussage für den gesamten Schaden am Haus aufkommen, hinzu kommen die Prozesskosten. Ein teurer Unfall, ausgelöst durch einen kleinen Lappen, der bei Renovierungsarbeiten unachtsam entsorgt wurde.
Achtung Öl-Lappen
Feuerwehr und Polizei raten beim Umgang mit Leinöl getränkten Lappen
- unbedingt die Gebrauchsanweisung und Warnhinweise auf der Verpackung zu beachten,
- die Lappen (sofern sie später nochmal verwendet werden sollen) nach Gebrauch in luftdicht verschlossenen Behältern (Schraubglas, Metalldose) aufzubewahren,
- die Lappen flach ausgebreitet auf eine feuerfeste Unterlage zu legen und aushärten zu lassen,
- die Lappen kontrolliert zu verbrennen und
- die gebrauchten Pinsel auszuwaschen oder in Rohleinöl aufzubewahren.