100.000 Euro-Lottogewinn im Kreis Fulda seit zwei Monaten nicht eingelöst

"Lotto Hessen" ist auf der Suche nach der glücklichen Gewinnerin beziehungsweise dem Gewinner
Fulda - Seit zwei Monaten sucht ein Lottogewinn im Landkreis Fulda seinen Besitzer. Bei der Ziehung am 19. Dezember 2018 traf ein in der Region gespielter Tippschein die sechsstellige Gewinnzahl der Zusatzlotterie "SUPER 6". Genau 100.000 Euro ist der Volltreffer wert, doch bislang wurde er von niemandem eingelöst.
Der anonyme Gewinner hatte einen Lotto-Zweiwochenschein inklusive der Teilnahme an den Zusatzlotterien "GlücksSpirale", "Spiel 77" und "SUPER 6" angekreuzt und damit an allen Ziehungen zwischen dem 8. und 19. Dezember teilgenommen. Bei der Mittwochsziehung am 19. Dezember glückte dann die höchste Gewinnklasse bei der Lotterie "SUPER 6". Den 100.000 Euro schweren Gewinn brachten die sechs Ziffern 7-1-8-0-1-7.
Das Kuriose: Während der Tipper kleinere Gewinne bei "LOTTO 6 aus 49" und der "GlücksSpirale" in der ersten Teilnahmewoche einlöste, wartet der "SUPER 6"-Hauptgewinn aus der zweiten Woche weiterhin auf Abholung. Getippt wurde der Mehrwochenschein in einer "LOTTO"-Verkaufsstelle im Landkreis Fulda, allerdings anonym, ohne Kundenkarte. Der Gewinner muss sich daher bei "LOTTO Hessen" melden und seinen Gewinn anfordern. Erfahrungsgemäß geschieht dies wenige Tage nach dem erzielten Treffer, spätestens aber nach dem Ende des Teilnahmezeitraums.
In dem Fall des gewinnträchtigen Mehrwochenscheins war der vor genau zwei Monaten abgelaufen. Warum sich der Gewinner oder die Gewinnerin seitdem nicht gemeldet hat, darüber kann man nur spekulieren. „Ob der oder die Glückliche den großen Treffer noch nicht bemerkt oder die Spielquittung aus den Augen verloren hat, wir wissen es nicht“, sagt Heinz-Georg Sundermann, Geschäftsführer von "LOTTO Hessen".
„Hoffentlich meldet er oder sie sich aber bald bei uns, damit wir die Summe überweisen können.“ Geltend machen kann er oder sie den Gewinn in der Wiesbadener "LOTTO-Zentrale" oder in einer der rund 2.000 hessischen Verkaufsstellen. Entscheidend ist dafür die gültige Spielquittung mit den sechs richtigen Ziffern. Zeit zum Einlösen bleibt bis Ende 2021. Erst nach Ablauf der dreijährigen gesetzlichen Frist verfällt der Gewinn. Das Geld würde dann in einen Topf für Sonderauslosungen wandern, um wieder ausgespielt zu werden.