Rot bedeutet Stopp

Fulda. Im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich der Bundespolizeiinspektion Kassel, die für die Überwachung von Bahnanlagen im Landkreis Fulda zuständi
Fulda. Im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich der Bundespolizeiinspektion Kassel, die für die Überwachung von Bahnanlagen im Landkreis Fulda zuständig ist, kommt es gelegentlich zu gefährlichen Situationen bei der Querung von Bahnübergängen. Am Montag ging es daher in präventiven Informationsveranstaltungen an osthessischen Bahnstrecken und auf dem Fuldaer Bahnhofsvorplatz um die Sensibilierung der Bevölkerung für diese Gefahrenlage."In unserem Zuständigkeitsbereich haben wir ungefähr 180 Bahnübergänge, bei bisher 37 Unfällen gab es sechs Verletzte und einen Todesfall im Zeitraum 2009/2010", sagt Polizeioberkommissar Gerhard Ulm. Der Sachschaden beliefe sich insgesamt auf 400.000 Euro. "Der Schwerpunkt unserer Aufklärungsarbeit liegt an den Gefahrenstellen selbst. Nur vor Ort können Gemeindemitglieder wie Schulkinder und Jugendliche auf die Bedeutung des fast in Vergessenheit geratenen Andreaskreuzes hingewiesen werden."Mangelnder Respekt vor gelb oder rot blinkenden Warnsignalen, Ablenkung durch zu laut eingestellte Musik oder Handys sowie die Missachtung von sich senkenden oder hebenden Bahnschranken seien Ausdruck des Leichtsinns und Unachtsamkeit vieler Verkehrsteilnehmer.
"14.000 von 20.000 Bahnübergängen in Deutschland sind unbeschrankt. Das heißt aber nicht, dass diese ungefährlicher sind" mahnt Ulm und verweist auf Paragraf 19 der Straßenverkehrsordnung, in dem deutlich zum Ausdruck kommt, das dem Schienenverkehr immer Vorrang zu gewähren ist.
Da ein Zug aus voller Fahrt 1.000 Meter bis zum Anhalten benötigt, wird ein Kreuzungsbereich für Autofahrer bereits 240 Meter vorher durch rot-weiße Baken angekündigt. Man sollte sich deshalb langsam und bremsbereit nähern, niemals überholen, notfalls mehrmals in beide Richtungen blicken, auf akustische Signale achten, sich gegen eine tiefstehende Sonne wappnen und bei Nacht unbedingt die Nebelscheinwerfer abblenden.Wer an Bahnübergängen gedankenversunken handelt und bei Zugdurchfahrt den Mindest-Sicherheitsabstand von 2,25 Metern nicht einhält, riskiert sein eigenes und andere Leben. Wie gefährlich solche Situationen werden können, belegt auch die Statistik: Jeder vierte Unfall an Bahnübergängen in Deutschland endet tödlich.