Einstweilige Verfügung gegen Drücker

Fulda. Das Landgericht Fulda hat auf Antrag der Überlandwerk Fulda Aktiengesellschaft (ÜWAG) eine einstweilige Verfügung gegen ein Unternehmen erla
Fulda. Das Landgericht Fulda hat auf Antrag der Überlandwerk Fulda Aktiengesellschaft (ÜWAG) eine einstweilige Verfügung gegen ein Unternehmen erlassen, das in den vergangenen Wochen wiederholt versucht hat, ÜWAG-Kunden zu täuschen.
Die Mitarbeiter des Unternehmens hatten insbesondere am Aschenberg und im Kohlhäuser Feld versucht, ÜWAG-Kunden Daten zu ihren Stromverträgen zu entlocken. Zum Teil hatten sie dabei mit Strompreiserhöhungen gedroht, sollten sie keinen Einblick in die Daten erhalten. Sie hatten dabei auch behauptet, mit der ÜWAG zusammenzuarbeiten. Dies ist jedoch schlichtweg falsch.
"Wir haben für jeden Bedarf die passenden Produkte, die uns eine starke Position im Wettbewerb sichern, und scheuen diesen nicht. Aber das Vorgehen der Drücker halten wir für kriminell und haben deshalb weitere juristische Schritte unternommen, um die unlauteren Werbemethoden zu unterbinden", erklärte Dipl.-Ing. Günter Bury, Vorstand der ÜWAG.
Er versicherte, ÜWAG-Mitarbeiter könnten sich immer eindeutig ausweisen. "Wir haben schnell reagiert und hoffen, so unseren Kunden Sicherheit zu geben und dazu beizutragen, dass ihnen unangenehme Situationen mit einem aufdringlichen Werber an der Haustür künftig erspart bleiben", fuhr der ÜWAG-Vorstand fort.
Die einstweilige Verfügung untersagt dem Unternehmen aus München zu behaupten, dass es in irgendeiner Weise mit der ÜWAG zusammenarbeite. Darüber hinaus verbietet das Gericht unter anderem, die Herausgabe von Vertragsdaten unter Androhung von Konsequenzen – etwa einer Strompreiserhöhung – zu fordern.
Eine Abmahnung hatte das Münchener Unternehmen Anfang Mai erhalten, aber seine unlauteren Methoden nicht eingestellt. ÜWAG-Kunden, bei denen dennoch in nächster Zeit aufdringliche Werber an der Haustür erscheinen und vorgeben, mit der ÜWAG zusammenzuarbeiten, werden gebeten, die ÜWAG über diesen Vorfall zu unterrichten.