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Erschossener Afghane: Staatsanwaltschaft Fulda stellt Ermittlungen gegen Polizeibeamten ein

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Von: Christopher Göbel

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Der Ort des Geschehens im Fuldaer Münsterfeld.
Der Ort des Geschehens im Fuldaer Münsterfeld. © Lenz

Soeben gab die Staatsanwaltschaft Fulda bekannt, dass es kein Ermittlungsverfahren gegen den Beamten geben wird, der im April 2018 einen 19 Jahre alten afghanischen Flüchtling tödlich verletzte.

Fulda - Die Staatsanwaltschaft Fulda gab am Dienstag bekannt, dass es kein Ermittlungsverfahren gegen den Beamten geben wird, der im April 2018 einen 19 Jahre alten afghanischen Flüchtling tödlich verletzt hatte. Vier Kugeln trafen den afghanischen Flüchtling. Alle Schüsse waren aus der Waffe eines Polizeibeamten abgegeben worden, weil der 19 Jahre alte J. vor einer Bäckerei randaliert hatte, anschließend mit einem Polizeischlagstock flüchtete. Der Vorfall erregte damals großes Aufsehen.

„Nach den Ermittlungen ist davon auszugehen, dass die Schüsse des Beschuldigten zur Abwehr einer bestehenden Gefahr für Leib und Leben sowohl nach der polizeilichen Eingriffsvorschrift des § 61 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung als auch nach der Notwehrvorschrift des § 32 des Strafgesetzbuches gerechtfertigt. Eine Anklageerhebung scheidet deshalb aus“, heißt es in der Erklärung der Staatsanwaltschaft. Zur Aufklärung seien sowohl mehrere umfangreiche rechtsmedizinische Untersuchungen als auch Schuss­entfernungs- und Schussverlaufsgutachten durchgeführt beziehungsweise eingeholt worden. Dem beschuldigten Beamten, der die Abgabe der Schüsse einräumt, ist laut Staatsanwaltschaft ein strafbares Verhalten nach dem Ergebnis der Ermittlungen in der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nicht nachzuweisen. „Die Auswertung der durch die mit den Ermittlungen betrauten Beamten des Landeskriminalamtes Hessen gesicherten Spuren und der Aussagen zahlreicher Zeugen ergab, dass der Getötete vor den in Rede stehenden Schüssen den Auslieferungsfahrer einer am Tatort gelegenen Bäckereifiliale und anschließend eine erste zum Tatort entsandte Polizeistreife unter Verwendung eines faustgroßen Steins angegriffen und dabei den Auslieferungsfahrer und einen der Streifenbeamten verletzt hatte. Anschließend hatte er mit dem dem verletzten Beamten entwundenen Teleskopschlagstock die Flucht angetreten“, so sie Staatsanwaltschaft.

Weiter wird berichtet, dass der Beamte im Einmündungsbereich Flemingstraße/Eisenhowerstraße die ersten drei Schüsse auf den bewaffneten 19-Jährigen abgab. „Nach der Spurenlage und den weiteren Ermittlungsergebnissen – die auch eine Tatablaufrekonstruktion unter anderem mit einem im Vorfallbereich wohnenden Zeugen umfassen – ist davon auszugehen, dass der Getötete den beschuldigten Beamten sodann in der Eisenhowerstraße mit dem erwähnten Teleskopschlagstock angriff, worauf der Beschuldigte aus bedrängter Situation in schneller Folge acht weitere Schüsse auf J. abgab, von denen zwei tödlich waren“, heißt es im Bericht.

Ein abweichender Ablauf könne weder durch die umfangreichen rechtsmedizinischen Untersuchungen noch durch eingeholte Schussentfernungs- und Schussverlaufsgutachten belegt werden. „Die Anzahl der in der Eisenhowerstraße in schneller Folge abgegebenen Schüsse ist ein Indiz dafür, dass der Beschuldigte in begründeter Angst und höchster Bedrängnis schoss“, so die Fuldaer Staatsanwaltschaft.

Unseren Bericht vom Tag nach den Vorkommnissen finden Sie hier.

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