Nach der durchgeführten Hauptverhandlung war die Schwurgerichtskammer zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte am Morgen des 7. Dezember 2020 seine ehemalige Lebensgefährtin, welche als Ärztin am Herz-Jesu-Krankenhaus in Fulda tätig war, vor deren Wohnhaus in Fulda „mittels eines mit Brachialgewalt geführten Messerstiches in den Hals heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet hatte“.