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Ministerium rudert zurück - „Keine Kommune muss Ortsschild abmontieren“

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Wiesbaden. In der aktuellen Diskussion um die Beschriftung von Ortstafeln mit Zusatzbezeichnungen hat das Hessische Verkehrsministerium Kritik an eine

Wiesbaden. In der aktuellen Diskussion um die Beschriftung von Ortstafeln mit Zusatzbezeichnungen hat das Hessische Verkehrsministerium Kritik an einem Erlass zurckgewiesen. Gleichzeitig hie es in Wiesbaden, man arbeite mit Hochdruck an einer Lsung, die die Kommunen zufrieden stelle. Und: Kein Ortsschild msse abmontiert werden.

Die Experten des Ministeriums htten in einem aktuellen Erlass lediglich auf die gltigen Verwaltungsvorschriften zur Straenverkehrsordnung (StVO) hingewiesen. Und das ist Bundesrecht, betonte Ministeriumssprecher Chris-toph Zrb in Wiesbaden. Die Angelegenheit wurde an unser Haus herangetragen, weil es in einer hessischen Stadt rger gab, erklrte der Sprecher.

Laut den Verwaltungsvorschriften zur StVO darf auf einem Ortsschild lediglich der Ortsname stehen oder aber die nheren Bezeichnungen Stadt, Kreisstadt oder Landeshauptstadt. Zusatzbezeichnungen sind nicht erlaubt. Das OLG in Stuttgart habe gar festgestellt: Wird die Zusatzbezeichnung aufgenommen, entspricht die Tafel nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben eines Verkehrszeichens und ist damit unwirksam. Dies bedeute jedoch keinesfalls, dass nun unverzglich alle gelb-schwarzen Ortstafeln mit Zusatzbezeichnungen abmontiert werden mssen. Sondern nur da, wo Schilder ersetzt werden mssen, sollen die neuen im Einklang mit dem Bundesrecht sein, so Zrb.

Doch es gibt Hoffnung fr die Kommunen: Wie der Ministeriumssprecher ferner mitteilte, arbeitet das Verkehrsministerium daran, dass der Bund seine Verwaltungsvorschriften zur StVO an die die Lnder gebunden sind entsprechend anpasst. Dann knnten Kommunen mit besonderen Bezeichnungen, die ihnen vom Land Hessen verliehen wurden, diese auch auf die neuen Ortstafeln schreiben.

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