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OB-Leserfrage: Verkehrsproblematik in Fulda

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Die OB-Leserfrage beantwortet in dieser Woche Bürgermeister Dag Wehner in seiner Funktion als Verkehrsdezenernent.

Sehr geehrter Herr Bür­ger­meister,

Schon länger ärgere ich mich über fehlende beziehnugsweise verblasste (nicht mehr sichtbare) Fahrbahnmarkierungen im Stadtgebiet. Ich sehe darin ein Sicherheitsrisiko. Vor allem abends bei schlechter Sicht (Regen, Nebel, Dunst) haben etliche Autofahrer wohl Probleme ohne Mittelline rechts zu fahren. Erst gestern Abend bin ich gegen 22.30 Uhr von der Innenstadt bei stellenweise sehr dichtem Nebel die Schirrmannstraße (Jugendherberge) nach Sickels (Wohnort) gefahren. Ohne die Leitlinie in der Mitte, war die Straße kaum zu erkennen. Wie ich finde, sehr gefährlich, besonders für Ortsfremde. Dazu kommt noch der total ausgefranste und schadhafte Fahrbahnrand. Die alten Markierungen sind dort verblasst und schon öfters kamen mir bei schlechter Sicht Fahrzeuge mitten auf der Straße entgegen. Das gleiche Spiel auf der Straße von Sickels nach Haimbach. Nach zwei Jahren immer noch keine Markierungen. Es gibt noch weitere Beispiele im Stadtgebiet. Wenn Markierungen mal erneuert werden, dann scheint es nur für billige Farbe zu reichen, den bereits nach kurzer Zeit erkennt man schon erste Abnutzungsspuren. Andererseits werden abenteuerliche Schutzstreifen für Radfahrer angelegt, die plötzlich im „Nirwana” enden, zum Beispiel in der Magdeburger Straße. Da wird die Straße nach der Unterführung (Richtung „Esperanto”) in der Kurve schmaler und plötzlich endet der Schutzstreifen und der Radfahrer ist plötzlich vor dem Auto (schon mehrfach erlebt).

Dietmar Fulde, Fulda

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Sehr geehrter Herr Fulde, 

Herzlichen Dank für Ihr Schreiben und Ihre Anregungen und Überlegungen zur Sicherheit auf den Straßen unserer Stadt! Zu Ihrem konkreten Anliegen kann ich Ihnen folgende Erläuterungen geben: Laut den bundesweit geltenden Richtlinien für die Markierung von Straßen sind innerhalb geschlossener Ortschaften sogenannte Leitlinien (also die unterbrochene Mittelmarkierung) im Verlauf von Ortsdurchfahrten mit ausreichenden Fahrbahnbreiten und auf allen Fahrbahnen mit mehr als zwei Fahrstreifen aufzubringen. Auf anderen Straßen mit ausreichender Breite können sie aufgebracht werden. Die Stadt Fulda verzichtet in Absprache mit der Polizei seit einigen Jahren innerorts auf den „anderen Straßen“ auf die Markierung von Leitlinien.

Denn Untersuchungen haben gezeigt, dass sich dadurch die gefahrenen Geschwindigkeiten reduzieren, da den Fahrzeugführern ein Orientierungspunkt in der Fahrbahnmitte fehlt. Dies hat zur Folge, dass nach Fahrbahnsanierungen keine Leitlinien mehr angeordnet oder aufgebracht werden beziehungsweise im Bestand auf die Erneuerung von bereits abgefahrenen Leitlinien verzichtet wird.

Außerhalb geschlossener Ortschaften sind nach den gesetzlichen Vorgaben Fahrbahnen ab 5,50 Meter Breite zur Aufteilung in Fahrstreifen mit Leitlinien zu markieren, soweit an ihrer Stelle nicht andere Markierungen erforderlich sind. Auf Fahrbahnen unter 5,50 Metern Breite dürfen Leitlinien nur dort aufgebracht werden, wo bei Gegenverkehr ein gefahrloses Ausweichen der Fahrzeuge auf den unbefestigten Seitenstreifen möglich ist. Bezüglich der von Ihnen angesprochenen, außerorts liegenden Straßenabschnitte (Schirrmannstraße und Sickels-Haimbach) wird die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Fulda zusammen mit der Polizei die Situation vor Ort begutachten und dann entscheiden, ob dort Leitlinien und ggf. Fahrbahnbegrenzungen angeordnet werden müssen. Zu Ihren Bemerkungen zur Haltbarkeit von Markierungen möchte ich Folgendes anmerken: Fahrbahnmarkierungen für den fließenden Verkehr werden fast ausschließlich mit sogenannter Heißplastik ausgeführt. Farbmarkierungen kommen nur bei kleineren Markierungen im ruhenden Verkehr zur Anwendung. Diese sind auch weniger langlebig. Je öfter eine Markierung überfahren wird, desto größer ist der Abrieb beziehungsweise der Verschleiß. Dabei kann ich Ihnen versichern: Minderwertige Produkte kommen auf Straßen der Stadt Fulda nicht zur Anwendung!

Schließlich zur Radweg-Problematik: Das plötzliche Ende von Schutzstreifen für Radfahrer ist der Tatsache geschuldet, dass in den betroffenen Straßenabschnitten anschließend nicht mehr die notwendige Fahrbahnbreite vorhanden ist. Hier gilt es nämlich, die Regelungen der „Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung zu Zeichen 340“ zu beachten. Dort ist unter anderem geregelt, dass für die restliche Fahrbahnbreite für den Kraftfahrzeugverkehr mindestens 4,50 Meter, höchstens jedoch 5,50 Meter verbleiben muss. Die von Ihnen benannte Stelle in der Magdeburger Straße ist nach Einschätzung unserer Straßenverkehrsbehörde für Führer von Kraftfahrzeugen sehr gut einsehbar und unfall-unauffällig.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit den Erläuterungen die Sachverhalte ein wenig näher bringen konnte und dass Sie weiter mit offenen, kritischen Augen auf den Straßen unserer Stadt unterwegs sind.

Ihr

Dag Wehner

Bürgermeister Fulda

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