Radom mit Regeln
Gersfeld/Kassel. Der Zentralausschuss der Regionalversammlung hat am Mittwoch dem Erhalt und der Nutzung des Radoms auf der Wasserkuppe im Bereich der
Gersfeld/Kassel. Der Zentralausschuss der Regionalversammlung hat am Mittwoch dem Erhalt und der Nutzung des Radoms auf der Wasserkuppe im Bereich der Gemeinde Gersfeld zugestimmt. Grundlage der Entscheidung ist das Konzept zur knftigen zivilen Nutzung der ehemaligen Radarkuppel auf der Wasserkuppe aus dem Jahr 2007.
Zweiter Anlauf
Mit diesem Beschluss hat die Regionalversammlung Nordhessen im zweiten Anlauf doch noch zugestimmt, vom geltenden Regionalplan 1995 abzuweichen, der an dieser Stelle nach Ende der militrischen Nutzung die Wiederherstellung der natrlichen Situation vorsieht. Deshalb hatte der Zentralausschuss noch im Jahr 2000 einen Antrag der Gemeinde auf Nachnutzung der Einrichtungen abgelehnt.
Auch der anschlieende Regionalplan 2000 hatte fr diesen Bereich Landschaftsnutzung und pflege vorgesehen. Eine andere Nutzung war also zu diesem Zeitpunkt mit den Zielen der Regionalplanung nicht vereinbar. Bereits im Jahr 2000 hatte die Stadt Gersfeld fristgerecht Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt.
Inzwischen hat Gersfeld die Untersttzung der Bevlkerung, des Landrates und der Nachbargemeinden fr die zivile Nachnutzung des der Radom-Kuppel auf der Wasserkuppe. Das Land hat unterdessen 107.000 Euro fr den Umbau des Radoms fr die ffentliche touristische Nutzung zur Verfgung gestellt.
In der Beschlussvorlage des Regierungsprsidiums Kassel zur Stattgabe des Widerspruchs heit es: Der Widerspruch ist begrndet, weil das jetzt vorliegende Nutzungskonzept hinreichende Grnde fr den Erhalt des Radoms auf der Wasserkuppe enthlt und von der Stadt, den Nachbarkommunen Poppenhausen und Ehrenberg (Rhn) sowie dem Landkreis Fulda untersttzt wird.
Fr den oberen Wasserkuppenbereich wird mit dieser Entscheidung die raumordnerische Grundlage geschaffen fr: Eine weitgehende Entsiegelung und Renaturierung der Kuppenflche, den Ausschluss des ffentlichen Kfz-Verkehrs, Schutz und Erhalt der als Landmarke in der Region geltenden Radarkuppel, die Frderung des Tourismus auf der Wasserkuppe durch die Zugnglichkeit der Plattform mit Rundumsicht von Hessens hchstem Berg, die Frderung des motorlosen Flugsports und deren Vereine auf der Wasserkuppe sowie den Verzicht auf gastronomische oder sonstige kommerzielle Nutzung im oberen Bereich.
Mit der ersten Magabe soll erreicht werden, dass insbesondere der Kuppelbereich nicht kommerziell genutzt werden darf. Nur unter dieser Vorraussetzung ist auch der Bewilligungsbescheid des Ministeriums ergangen.Durch die zweite Magabe wird sichergestellt, dass die wesentlichen Inhalte des Gesamtkonzepts auch bauleitplanerisch und damit allgemein verbindlich festgelegt werden.
Viele Magaben
Mit der Entscheidung ist eine Reihe von Magaben verbunden. Dazu gehren Erhalt und weitestgehende Wiederherstellung der extensiv genutzten Grnlandflchen, Rckbau militrischer Gebude und berflssiger versiegelter Flchen einschlielich der sdlichen Zuwegung, Entfernung der Einzunung, Schaffung einer Aussichtsplattform, Sperrung fr den ffentlichen Kfz-Verkehr, fulufige Erschlieung durch einen unversiegelten Rundweg, Besucherlenkung durch Beschilderung und Einlasskontrollen sowie Erhalt und Nutzung von Radom-Aussichtsplattform, Stromversorgungsanlage, Trafostation, Funksendeanlage und Postgebude.