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Welche Regeln müssen beim nächsten Friseurbesuch eingehalten werden?
Region. Von vielen Menschen sehnsüchtig erwartet, ist es am Montag, 1. März, soweit: Für die Friseure ist der Lockdown beendet, die Salons dürfen öffnen. Im Vorfeld haben das „Bundesministerium für Arbeit und Soziales“ sowie die „!Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege“ einen umfangreichen Corona/ SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard entwickelt. Diese Standards sind verbindlich einzuhalten. Übermittelt hat die Unterlagen „Fulda aktuell“ Friseurmeister Manfred Hohmann aus Hilders.
Grundsätzliches
• Grundsätzlich gilt, sowohl für Mitarbeiter als auch für Gäste, die Pflicht, im Salon dauerhaft eine medizinische Maske zum Beispiel OPMasken gemäß EN 14683 oder Atemschutzmasken, wie zum Beispiel FFP2-Masken) zu tragen.
• Personen – Beschäftigte und Gäste – mit Symptomen einer Infektion der Atemwege sofern nicht etwa vom Arzt abgeklärte Erkältung) oder Fieber dürfen sich generell nicht im Salon aufhalten.
• Verhalten bei Symptomen: Personen, die persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der SARSCoV-2 nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen, einen Arzt kontaktieren oder die 116117 anrufen und zu Hause bleiben.
• Personen, die den Verdacht haben, sich mit SARS-CoV-2 infiziert zu haben, sollten nach telefonischer Anmeldung) ihren Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen. Informieren Sie umgehend die Salonleitung.
• Bereits bei der Terminierung ist darauf hinzuweisen, dass Kunden mit Symptomen einer Atemwegsinfektion nicht bedient werden dürfen.
Arbeitsplatzgestaltung
• Die Distanz von mindestens 1,5 Metern muss um jeden Arbeitsplatz in alle Richtungen eingehalten werden können. Die Einhaltung der Abstandsregel ist auch in Sanitär- und Pausenräumen zu gewährleisten.
• Das gleichzeitige Bedienen mehrerer Kunden von einer beschäftigten Person ist nur unter konsequenter Beachtung der Schutzmaßnahmen möglich.
• Es müssen gereinigte/unbenutzte Arbeitsmaterialien je Kunde verwendet werden.
• Vor jeder Gäste-Behandlung muss gründliches Händewaschen erfolgen.
• Gäste müssen einen Umhang tragen, der alle möglichen Kontaktpunkte abdeckt. Es können Einmalumhänge aus Stoff oder Kunststoff für die Kundschaft vorgehalten werden. Sie werden am Ende jeder Behandlung entsorgt und gewechselt.
• Ein Luftaustausch sollte regelmäßig alle 20 Minuten erfolgen. Dies gilt für alle Arbeits-, Pausen- und Sanitärräume – auch bei ungünstiger Witterung.
• Fenster und Salon-Tür komplett öffnen und idealerweise für Durchzug in den Räumen sorgen Querlüftung).
Infektionsschutzmaßnahmen
• Kunden müssen sich nach Betreten des Salons die Hände waschen oder desinfizieren und eine medizinische Maske anlegen.
• Bei jedem Gast sollten die Haare gewaschen werden. Dies gilt insbesondere für alle Herrenkunden.
• Beschäftigte tragen verpflichtend Einmalhandschuhe – von der Begrüßung der Kundschaft bis nach dem obligatorischen Haarewaschen. Einmalhandschuhe müssen nach jeder bedienten Person gewechselt werden.
• Bei gesichtsnahen Tätigkeiten wie Augen-Service, Rasur oder Bartpflege, müssen Beschäftigte mindestens eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske tragen – ohne Ausatemventil. Die Atemschutzmaske ist mit einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild zum Schutz vor Tröpfcheninfektionen zu ergänzen, wenn gesichtsnah gearbeitet wird.
• Bei der Bedienung von Kleinkindern, die keine Masken tragen können, gelten die gleichen Regeln, wie bei gesichtsnahen Dienstleistungen Friseur trägt FFP2 Maske + Schutzbrille, oder Schutzvisier).
• Können Kunden aus medizinischen Gründen keine Maske tragen und können dies durch ein Attest nachweisen, so können diese bedient werden. Dies sollte nur in Randzeiten geschehen, wenn sich keine anderen Gäste im Salon befinden.
• Gäste dürfen sich derzeit die Haare nicht selbst föhnen.
• Nach jeder Kundenbehandlung sind Kontaktflächen wie Friseurstuhl und Ablagen mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger abzuwischen.