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Unternehmen fordert sofortige Öffnung - Filterschleusen mit Schnelltests am Eingang geplant
Gießen. Die Einrichtungshäuser „R. Sommerlad GmbH Co. KG“ hat am Donnerstag Klage gegen die derzeitige Verbotspolitik der Bundesregierung mit den Ländern im Zuge der Corona-Pandemie eingereicht und fordert die sofortige Öffnung der „Möbelstadt Sommerlad“ in Gießen/Schiffenberger Tal. Die Einrichtungshäuser „R. Sommerlad GmbH Co. KG“ gehört zu einem Zusammenschluss von zehn Unternehmen in sieben Bundesländern, die parallel klagen.
Organisiert sind die Einrichtungshäuser in der „BEGROS Bedarfsgüter Großhandelsgesellschaft“ für Wohnung und Heim mbH mit Sitz in Oberhausen. Die Gesellschaft gilt als Interessensvertreter der Branche. Die Klageschrift wurde dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht zugestellt. Die Unternehmen sehen die Verhältnismäßigkeit der derzeitig gültigen Verordnungen als nicht mehr gegeben an und klagen insbesondere gegen die Ungleichbehandlung auf der Fläche gegenüber anderen Branchen.
Statt gegeneinander wolle man gemeinsam mit anderen Betroffenen an einem Strang ziehen. Es gehe nicht mehr nur um das eigene Geschäft, sondern um die Zukunft des Landes. Statt Lösungen anzustreben, in denen die Pandemie wirksam bekämpft werde, indem der Mittelstand seine Tatkraft, Kreativität und Gemeinschaftssinn nutzt, wird er derzeit sehenden Auges gegen die Wand gefahren.
Gleichzeitig weisen die Einrichtungshäuser darauf hin, dass die Gesundheit der Angestellten und der Kundschaft oberste Priorität genieße. Deshalb verpflichten sie sich im Falle einer Öffnung auf ein umfangreiches Hygienekonzept einschließlich der Erprobung einer Eingangskontrolle durch eine Filterschleuse mit Schnelltests. Dies wäre ein Paradigmenwechsel: Mehr Sicherheit nicht trotz einer Öffnung, sondern wegen einer Öffnung.
Die Strategie bedeutet in der Umsetzung: Die Einrichtungshäuser richten den Probebetrieb einer Filterschleuse mittels Schnelltests ein, die gemeinsam mit dem örtlichen Gesundheitsamt und dem Gesundheitsministerium betrieben werden kann. Das Konzept sieht vor, dass jeder Kunde vor dem Einlass getestet wird. Nur wer einen negativen Test nachweisen kann, erhält Zugang zum Markt. Damit ließe sich das Risiko auf einen Bruchteil des generellen Infektionsrisikos reduzieren.
Das übrige Hygienekonzept bliebe auch im Regelbetrieb der Filterschleuse in Kraft, da auch ein Schnelltest keine hundertprozentige Sicherheit bietet. Denn Schnelltests filtern eine überwältigende Mehrzahl der Infektionsketten heraus. Damit helfen Einrichtungshäuser wirksam gegen die Pandemie und ermöglichen der Kommune, gleichzeitig eine Teststrecke einzurichten und eine erste Öffnung umzusetzen.