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Stadtwerke Hünfeld warnen: Energiehändler unterwegs

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Geschäftsleitung: Keine Haustürgeschäfte abschließen und keine persönlichen Daten nennen

Hünfeld - Die Stadtwerke Hünfeld machen auf Anbieter aufmerksam, die in Form von Haustürgeschäften Energielieferverträge abschließen. Betroffene werden dabei nicht immer vollumfänglich über Vertragsinhalte aufgeklärt.

„Bei uns melden sich Kunden, die an der Haustüre Verträge abgeschlossen haben und wissen möchten, was sie da genau unterschrieben haben“, berichtet die Geschäftsleitung der Stadtwerke Hünfeld GmbH. Die Vorgehensweise ist in vielen Fällen gleich. Die Vertreter fragen nach dem aktuellen Anbieter und stellen Preisersparungen in Aussicht. Dazu lassen sie sich die Jahresrechnung zeigen. Im Anschluss wird ein Auftrag mit einer konkreten Preisersparnis unterschrieben. Details folgten dann mit der Auftragsbestätigung.

„In einem Fall wandte sich ein Kunde an uns und wollte wissen, ob der Vertrag mit dem Versprochenen übereinstimme. Wir konnten ihn beruhigen. Aber wir mussten ihm auch mit auf den Weg geben, dass wir ihm ein vergleichbares Angebot hätten machen können, bei dem er alle Vorteile der Stadtwerke Hünfeld behalten hätte“, so die Geschäftsleitung weiter. Daher rät die Geschäftsleitung zu erhöhter Aufmerksamkeit, speziell mit der Nennung von persönliche Daten. Schon mit dem Namen und der Zählernummer kann ein nicht gewollter Vertragswechsel angestoßen werden – oft ohne das Wissen der Betroffenen.

Dazu sollte man wissen, dass die Stadtwerke Hünfeld keine unerwünschten Haustürgeschäfte oder Telefonwerbung machen. Letzteres ist sogar gesetzlich untersagt. Wenn der Kontakt mit Kunden aufgenommen wird, werden keinesfalls persönliche Daten abgefragt. Und sollten einmal Mitarbeiter der Stadtwerke Hünfeld vor der Tür stehen, können sich diese immer ausweisen. „Jeder, der an der Haustüre einen Vertrag abgeschlossen hat und sich nicht ganz sicher ist, kann sich gerne an uns wenden. Dabei können wir auch prüfen, ob wir nicht ein alternatives besseres Angebot unterbreiten können. Schließlich hat man nach der Zusendung der Auftragsbestätigung durch den Lieferanten ein 14-tägiges Widerrufsrecht, um eventuell zurücktreten zu können“, weist die Geschäftsleitung abschließend hin.

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