Messerstecherei in Hünfelder Flüchtlingsunterkunft: Vier Jahre, neun Monate Jugendstrafe

18-jähriger Afghane musste sich vor der Zweiten Strafkammer am Fuldaer Landgericht verantworten
Fulda - Hünfeld stand nach der Tat am 4. Juli unter Schock. Ein 18 Jahre alter Afghane, der in einer Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge am Fuldaer Berg lebte, stach mit einem Messer auf einen Landsmann ein. Das Opfer der Attacke konnte sich zunächst noch in eine Bar flüchten, um dort Hilfe zu suchen, starb aber kurze Zeit später im Krankenwagen. Der Täter ließ sich widerstandslos festnehmen.
Am Donnerstagnachmittag fällte die Zweite Strafkammer am Landgericht Fulda ihr Urteil: Vier Jahre, neun Monate Jugendstrafe wegen Totschlags. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von 6,5 Jahren, die Verteidigung - ausgehend von Schuldunfähigkeit wegen Affekts und Notwehr - Freispruch beantragt.
Wie "Fulda aktuell" bereits nach dem fünften Verhandlungstag berichtet hatte (das Verfahren lief größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit), war der Angeklagte in 2015 nach Deutschland gekommen und wurde zunächst im „Michaelshof“ untergebracht. Danach zog er in das Heim für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Hünfeld. Er habe sich gut in die Hausgemeinschaft eingelebt und an den Aktivitäten teilgenommen.
Anfang des Jahres aber signalisierte die Konrad-Zuse-Schule dem 18-Jährigen, dass er den Hauptschulabschluss nicht schaffe. Ein harter Rückschlag für ihn, da er von einer Ausbildung zum Kfz-Mechaniker träumte. Die Betreuer erzählten zudem von einer plötzlichen Verhaltensänderung des jungen Mannes. Er sei immer freundlich und fröhlich gewesen, das änderte sich am Anfang des Jahres. Als Auslöser wurde ein möglicher sexueller Missbrauch durch das spätere Opfer vermutet.
Dem zuständigen Gutachter Dr. Helge Laubinger zufolge könnte der Ablehnungsbescheid für sein Asylverfahren und ein Gespräch mit dem Jugendamt, in dem er aufgefordert worden war, sein Verhalten zu verbessern, den 18-Jährigen bewogen haben, eine Aussprache mit seinem Peiniger zu suchen. Dies mit dem Messer in der Hand. Als das spätere Opfer nach Ansicht des Gerichts dem Angeklagten das Messer entwinden wollte, stach dieser aus Angst davor, er könnte angegriffen werden, sollte sein Kontrahent in den Besitz des Messers gelangen, zweimal zu. Einer der Stiche drang bis in eine Herzkammer vor, was letztendlich zum Herzstillstand führte.
Nach der Tat hatte der junge Afghane bei einer Anwohnerin geklingelt und diese mit den Worten: „Messer, Blut, Hilfe“ aufgeschreckt. Er habe einen Blackout gehabt. Auch die eintreffenden Polizeibeamten bestätigten, dass der 18-Jährige nicht glauben konnte, dass er jemanden getötet haben könnte. „Die Miene war wie versteinert.“
Auch Verteidiger Christian Celsen berichtete, dass sein Mandat Angst vor seinem Vergewaltiger hatte und eine Tötung nicht glauben konnte. „Seine größte Angst war es, dass diese Vergewaltigung ans Licht kommt, so wie es gerade geschieht“, so Celsen.
Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen.