Versuchter Mord: Sohn (23) sticht mit Messer auf Vater ein

Am heutigen Donnerstagmorgen wurde ein Prozess gegen einen 23-Jährigen aus Nüsttal vor dem Landgericht Fulda eröffnet.
Nüsttal/Gersfeld - Er wolle mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun haben. Dies erklärte am Donnerstagmorgen das Opfer eines Mordversuches vor dem Landgericht Fulda per Brief. An diesem Morgen wurde der Prozess gegen Fabian G. aus Nüsttal eröffnet. Der 23-Jährige soll an einem frühen Märzmorgen seinen Vater in dessen Wohnung in Gersfeld aufgesucht haben. „Die Wut über das Fehlverhalten des Vaters ist wieder hochgekocht“, verlas Staatsanwalt Andreas Hellmich. Denn der Angeklagte sei der Auffassung gewesen, der Vater habe seine Familie finanziell ruiniert.
Seine Wut soll er am Tatmorgen mit acht Messerstichen an seinem Vater ausgelassen haben. Weitere Stiche soll dieser mit dem Knie abgewehrt haben. Nach der Attacke flüchtete G. vom Tatort. „Der Angeklagte hat den Tod seines Vaters zumindest billigenden in Kauf genommen oder sich darauf verlassen, dass die Ehefrau des Opfers zur Hilfe eilen würde“, so der Staatsanwalt beim Verlesen der Anklage. Einen Tag vor der Eröffnung der Hauptverhandlung am Landgericht Fulda gegen den 23-Jährigen, bekam der vorsitzende Richter Josef Richter einen Anruf des Opfers. „Der Geschädigte macht Gebrauch von seinem Zeugnisverweigerungsrecht“, so Richter. In einem Brief schreibt der Vater des Angeklagten: „Als Opfer dieser abscheulichen Straftat sind wir seither traumatisiert.“ Daher nähmen er und seine Frau das Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch, da er weder körperlich noch seelisch in der Lage sei, vor Gericht auszusagen. Es sei ihm nicht an einer Strafe für seinen Sohn gelegen, eher solle ihm geholfen werden, daher solle auch die polizeiliche Aussage nicht vor Gericht verwendet werden.
Bereits viermal stand der Angeklagte vor Gericht. Unter anderem wurde er wegen Körperverletzung verurteilt, auch Taten unter Alkoholeinfluss stehen im Register. Am Donnerstag wollte der Angeklagte noch keine Aussage machen. „Mein Mandant wird sich am nächsten Termin äußern“, so Verteidiger Hans J. Hauschild. Die Verhandlung wird am 1. März um 9.30 Uhr fortgesetzt.