wachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören‘, in fünf Fällen auf betriebsbereites Mitführen eines solchen Gerätes. Die verbleibenden zwei Anzeigen betrafen die Verwendung ,einer Gerätefunktion eines technischen Gerätes zur Anzeige/Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen‘ also einer Funktion eines Gerätes, das auch anderen Zwecken dient“, so die Polizei Osthessen. Die 29 Fälle betreffen nicht nur Autobahnen, sondern auch Bundes-, Land- und Kreisstraßen.
Werden bei Polizeikontrollen gefundene Geräte beschlagnahmt? „Betriebsbereite Radarwarngeräte dürfen bei Polizeikontrollen gemäß § 46 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) i. V. m. §§ 94 Abs. 1, 98 der Strafprozessordnung (StPO) beschlagnahmt beziehungsweise nach der landesrechtlichen Vorschrift des § 40 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sichergestellt werden. Zudem kann eine möglicherweise anschließende Vernichtung reiner Radarwarngeräte verhältnismäßig sein, wenn eine Unbrauchbarmachung oder Verwertung ausscheidet“, so die Antwort der Polizei.
Geräte, die neben der Funktion des Radarwarnens auch vor Staus oder Gefahrenstellen warnen, sind in Deutschland nicht verboten und deshalb laut Polizei auch Teil vieler Navigationsgeräte.
Wie funktionieren diese Geräte? „Teilweise wird auf eine Datenbank mit bekannten Messstellen zurückgegriffen, teilweise soll die Erfassung durch das Geschwindigkeitsmessgerät selbst mittels Sensor detektiert werden. Mit beiden Systemen können prinzipiell auch mobile Geschwindigkeitsmessanlagen angezeigt werden. Im ersten Fall abhängig davon, ob die Messstelle in der jeweiligen Datenbank vermerkt ist, im zweiten Fall in Abhängigkeit davon, ob die verwendete Messtechnik durch den jeweiligen Sensor detektierbar ist. Etliche Hersteller werben mit der Erkennung von Radarerfassung. Radarmesstechnik spielt für die Verkehrsüberwachung in Hessen praktisch keine Rolle mehr“, so die Polizei.
Die Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr dient laut Polizei der Verkehrssicherheit. „Überhöhte Geschwindigkeit ist Ursache zahlreicher, auch schwerer, Verkehrsunfälle. Ziel der Geschwindigkeitsüberwachung ist daher, Fahrzeugführer zur generellen Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu motivieren.“
Die Polizei Hessen veröffentliche – ebenso wie bestimmte Radiosender oder Websites – viele, aber nicht alle Geschwindigkeitsmessstellen. „Damit wird auf besondere Gefahrenstellen und auf den Umstand der Verkehrsüberwachung als solchen hingewiesen“, heißt es aus der Polizei-Pressestelle.