Windpark Buchenau: Verlängerung der verkehrsregelnden Maßnahmen bis zum 15. März

Regelung für Schwer- und Großraumtransporte / Hintergrund ist die geplante Anlieferung von Windkraftanlagen
Eiterfeld - Wie die Straßenverkehrsbehörde der „Marktgemeinde Eiterfeld“ mitteilt, kommt es bereits seit Ende September durch den Transport der Teile zur Errichtung des „Windparks Buchenau-Ost“ der „Syn Energie, Fulda/Buchenau Wind GmbH & Co. KG“ zu Verkehrsbehinderungen auf der Landesstraße 3170 und der Kreisstraße 153 in den Ortsdurchfahrten von Arzell, Buchenau und Reckrod. Die Anlieferung der Teile über die L 3341 und weiter über die K 44 ist aufgrund einer Engstelle im Ortsteil Erdmannrode der Gemeinde Schenklengsfeld nicht möglich.
„Deswegen müssen alle Großraum- und Schwertransporte für die Errichtung der beiden Windkraftanlagen im Windpark Buchenau-Ost über Buchenau-Arzell-Eiterfeld-Reckrod-Branders-Mengers bis zur Kreisgrenze Fulda/Hersfeld-Rotenburg geleitet werden“, erläutert der Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes, Franz Giebel. An der Kreisgrenze und dem dortigen Übergang der K 153 in die K 44 verlassen die Transporte die Straße und fahren über Forstwirtschaftswege zum dortigen Windpark.
Insgesamt errichtet die „Syn Energie, Fulda/Buchenau Wind GmbH & Co. KG“ derzeit zehn Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von rund 207 Meter in der Gemarkung Buchenau an der Kreisgrenze zu Hersfeld-Rotenburg. Die übrigen acht Windkraftanlagen werden im Windpark Buchenau-West errichtet. Die Anlieferung erfolgt ebenfalls über die A4-Anschlussstelle Bad Hersfeld-B 27-L 3170. Für die Anlieferung der acht Windkraftanlagen der „Syn Energie, Fulda/Buchenau Wind GmbH & Co. KG“ ist zwischen dem Forsthaus und dem Ortsteil Buchenau direkt angrenzend an die Landesstraße 3170 auf einer Wiese eine Wendeschleife gebaut worden.
Die Schwer- und Großraumtransporte, die aus Richtung Bad Hersfeld kommen, fahren zunächst an der Zufahrt zum Windpark in Richtung Buchenau vorbei, wenden in der Wendeschleife und fahren dann aus Richtung Buchenau in die Zufahrt zum „Windpark Buchenau-West“ ein. Auch bei diesen Fahrbewegungen werden sich Behinderungen des Verkehrs nicht vermeiden lassen.
Für die Ortsdurchfahrten in Buchenau, Arzell und Reckrod wurde durch die Straßenverkehrsbehörde Eiterfeld für den Zeitraum vom 29. September bis zum 31. Dezember beidseitig Haltverbot von 22 bis 6 Uhr angeordnet, damit die Transporte der Windkraftanlagen nachts durchgeführt werden und tagsüber die Sicherheit und Leichtigkeit des sonst üblichen Verkehrs auf der L 3170 und der K 153 gewährleistet ist. Nunmehr hat die Straßenverkehrsbehörde Eiterfeld auf Antrag der mit der Errichtung der Windkraftanlagen beauftragten Firma „Enercon GmbH“ die Verlängerung der verkehrsregelnden Maßnahmen bis zum 15. März angeordnet.