74-Jähriger aus dem Altkreis Münden muss 2.000 Euro zahlen
Hann. Münden. Weil er eindeutige Nacktbilder von Kindern besessen hatte, wurde ein 74-Jähriger aus dem Altkreis Münden vor dem Mündener Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt. Bei einer Wohnungsdurchsuchung waren auf seinem Personalcomputer neun Dateien sowie 47 ausgedruckte Bilder mit illegalen Darstellungen gefunden worden. Beamte stellten das Material im Dezember 2016 sicher. Nach dessen Auswertung kam es zur Anklage. Die Daten fielen auf, als der Angeklagte den PC zur Reparatur abgab. Die eingeschaltete Polizei wurde danach tätig. Die brisanten Daten soll sich der Angeklagte aus dem Internet heruntergeladen haben.
Der Mann wollte die Tat nicht vollumfänglich einräumen. Von den Dateien auf seinem PC habe er nichts gewusst. Die seien vielleicht von seinem Bruder gewesen, mit dem er gemeinsam in einer Wohnung leben würde. Lediglich das gefundene Bildmaterial wollte er als sein Eigentum anerkennen. Urlaubsfotos mit leicht bekleideten Minderjährigen versuchte er mit „purem Nudismus und Nacktheit“ zu erklären. Weiter könne er dazu nichts sagen. Die Bilder würden zwar „existieren“, aber bewusst habe er nie nach solch verbotenem Material gesucht. Sie seien einfach „über den Drucker reingekommen“.
„Hat die Polizei nichts Besseres zu tun?“
Neben den Fotos stellten die Beamten mehrere Laptops und PCs sowie zwei Mobiltelefone sicher, die ebenfalls untersucht wurden. Eine Polizistin schilderte als Zeugin die Wohnungsdurchsuchung. Es sei sehr viel Elektronik in den vier Wänden der beiden Brüder vorhanden gewesen und der Angeklagte habe gerade an einem Laptop gesessen, als Beamten die beiden aufsuchten. Auffällig seien die Ausdrucke vieler nackter Mädchen und Frauen gewesen, die sie in den Schlafzimmern vorgefunden hätten. „Beide Herren machten entsprechende Bemerkungen, ob die Polizei denn nichts Besseres zu tun habe“, so die 36-jährige Beamtin. Außerdem sei der Satz gefallen: „Ob die Mädels 16 sind, oder etwas älter oder etwas jünger, tut doch nichts zur Sache.“
Das sah Richterin Christine Kunst jedoch ganz anders. „Sie können erkennen, dass es sich bei den Kindern auf den Bildern um Minderjährige im Grundschulalter handelt. Sie fördern mit ihrer Nachfrage die Produktion solcher abscheulichen Dinge. Den Betroffenen wird jegliche Würde genommen. Überlegen Sie sich, wie es Ihnen ergangenen wäre, wenn es ihre Kinder gewesen wären, die man zu so etwas missbraucht hätte“, redete Kunst dem sechsfachen Vater ins Gewissen. Mit dem Urteil folgte Kunst den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro gefordert hatte. Zugute hielt das Gericht dem 74-Jährigen, dass er keinerlei Vorstrafen besaß. Der Personalcomputer sowie die Ausdrucke werden eingezogen. Außerdem muss der Mann die Kosten den Verfahrens tragen.