Göttingen. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat davon abgesehen, Ermittlungen gegen einen dritten Arzt der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) auf
Göttingen. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat davon abgesehen, Ermittlungen gegen einen dritten Arzt der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) aufzunehmen. Ein anonymer Anzeigeerstatter hatte behauptet, der Mitarbeiter der UMG habe vor 15 Jahren einer nahezu hirntoten Person eine Leber transplantiert. Auf die Frage, warum die Operation trotz dieser Umstände durchgeführt werde, habe der Arzt geantwortet, damit könne man Geld verdienen; außerdem sei die Maßnahme gut für die Statistik.
Auf der Grundlage dieses unterbreiteten Sachverhalts, dessen Wahrheitsgehalt aufgrund der Anonymität des Anzeigeerstatters nicht überprüft werden kann, besteht kein Tatverdacht wegen einer verfolgbaren Straftat. Ein vorsätzliches Tötungsdelikt kann schon deshalb nicht nachgewiesen werden, weil die Herkunft der Leber nicht aufgeklärt werden kann. So ist es durchaus denkbar, dass diese als Spenderorgan ungeeignet war oder aufgrund ihres möglicherweise relativ schlechten Zustandes nicht über Eurotransplant in ein anderes Krankenhaus hätte vermittelt werden können, ohne die Funktionsfähigkeit zu verlieren. Auch war zu berücksichtigen, dass es damals noch keinen Meld-Score gab, der eine Patientenreihenfolge vorschreibt.
Soweit möglicherweise ein Betrug zum Nachteil der Krankenkasse in Betracht kommt – auch insoweit lässt sich aus den genannten Gründen der Sachverhalt nicht aufklären – wäre diese Straftat verjährt.