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Mielenhausen. Das Ermittlungsverfahren gegen das Veterinäramt des Landkreises Göttingen wegen des Verdachts auf Nichtanwenden des Tierschutzgesetzes
Mielenhausen. Das Ermittlungsverfahren gegen das Veterinäramt des Landkreises Göttingen wegen des Verdachts auf Nichtanwenden des Tierschutzgesetzes ist eingestellt worden. Dies teilte die Göttinger Staatsanwaltschaft dem Landkreis am Montag mit.
Rückblick: Im Januar 2012 hatte sich der Ortsrat Mielenhausen an das Veterinäramt des Landkreises wegen unsachgemäßger Tierhaltung auf einem Grundstück in der Ortschaft gewandt. Die Tierhalter stritten die Vorwürfe ab, und auch das Amt konnte keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz feststellen. Die Halter erhielten Auflagen zur Tierhaltung, deren Einhaltung bei Kontrollbesuchen des Veterinäramtes festgestellt worden war.
Im Februar 2012 wurde das Veterinäramt des Landkreises Göttingen wegen Verdachts auf Nichtanwenden des Tierschurtgesetzes angezeigt (der Marktspiegel berichtete). Daraufhin ermittelte die Staatsanwaltschaft Göttingen bis zur nun erfolgten Einstellung des Verfahrens.
Der Landkreis hatte die Vorwürfe aus der Ortschaft über die Nichtanwendung des Tierschutzgesetzes stehts zurückgewiesen. In Mielenhausen finden regelmäßig Nachkontrollen statt. Seit dem angezeigten Vorfall haben die Kontrollen zu keinen Beanstandungen geführt.