Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gebrauch unbedingt die Gebrauchsanleitung lesen und die Warnhinweise beachten.
Auch in diesem Jahr ist das Abbrennen von Feuerwerk an vielen publikumsträchtigen öffentlichen Orten sowie in der Nähe von z.B. Krankenhäusern oder Pflegeheimen verboten ist. Ausdrücklich wird davor gewarnt, Feuerwerksartikel zweifelhafter
Herkunft aus dem Internet zu bestellen. Leider kam es in diesem Zusammenhang in den vergangenen Jahren immer wieder zu
schwersten Unfällen. Auf diversen Seiten werden oftmals im Ausland pyrotechnische Gegenstände angeboten, die in Deutschland unter die Erlaubnispflicht fallen würden und nur von Profipyrotechnikern verwendet werden dürfen. Auch das Herstellen und Verwenden von Feuerwerkskörpern „Marke Eigenbau“ ist lebensgefährlich und strafbar.