Arbeiten statt Knast: Jeder Vierte arbeitet Geldstrafe ab

Kassel. Die Abwärtsspirale beginnt oft im Kleinen. Ladendiebstähle, Online-Shopping oder Handyverträge, die man nicht zahlen kann, ahnden die Gerichte meist mit Geldstrafen. Das Problem: Wer nicht zahlen kann, muss ersatzweise ins Gefängnis. Um diesen Vorgang abzufedern, setzt sich der Kasseler Verein „Soziale Hilfe“ unter dem Motto „Auftrag ohne Antrag“ ein und vermittelt die Verurteilten in gemeinnützige Arbeit, wo sie ihre Strafe alternativ ableisten können. Justizministerin Eva Kühne-Hörmann informierte sich vor Kurzem bei einem Besuch des Vereins über das Projekt.
319.800 Euro Haftkosten in Kassel eingespart
Durch die Arbeit der Sozialen Hilfe werden nicht nur die Ressourcen der Polizei gespart, die für die Vollstreckung des Haftbefehls erforderlich ist, sondern auch Geld: Durch die Vermeidung von 2640 Tagessätzen wurden Haftkosten von 319.800 Euro gespart (Haftkostenbetrag 130 Euro). Ziel des Projekts ist die Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen. Diese können angeordnet werden, wenn Verurteilte die gegen sie verhängten Geldstrafen nicht begleichen. Die Gerichtshilfe ist immer mit involviert. Es werden auch Hausbesuche gemacht.
„Dabei bekommt man einen eigenen Eindruck und kann sich ein Bild von der Person machen“, so Katarina Haye. Meist seien die Menschen verkrachte Existenzen, hoch verschuldet, krank oder lange arbeitslos. Man schaffe es bei 75 Prozent der Verurteilten, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. 25 Prozent treten eine gemeinnützige Arbeit an. Man bearbeite rund 175 Fälle im Jahr – Tendenz steigend! Ursachen für die Bagatelldelikte der Verurteilten, seien meist abgeschlossene Handyverträge und Online-Shopping. In rund 30 Prozent der Fälle seien es Frauen, die sich dadurch verschulden und dann wegen Betrig vor Gericht stehen. Dazu erklärte Eva Kühne-Hörmann: „Bei dem Projekt handelt es sich um eine Win-Win-Situation für den Staat und den Verurteilten. Viele Verurteilte begleichen gegen sie verhängte Geldstrafen nicht.
Die Gründe hierfür sind vielfältig: Mangelnde Erfahrung im Umgang mit der Justiz, Sprachbarrieren, finanzielle Schwierigkeiten oder Ähnliches. Oft bleibt den Vollstreckungsbehörden nichts Anderes übrig, als eine Ersatzfreiheitsstrafe anzuordnen“, so die Justizministerin. „Diese Situation ist misslich. Mit jedem Gefängnisaufenthalt entstehen dem Staat hohe Kosten. Handelt es sich um eine Ersatzfreiheitsstrafe ist dies umso bedauerlicher. Gerade in diesen Fällen hat ein Gericht bereits entschieden, dass eine Geldstrafe angemessen und eine Gefängnisstrafe gerade nicht erforderlich ist. Für den Verurteilten ist diese Situation jedoch noch einschneidender. Jeder Gefängnisaufenthalt führt dazu, dass der Gefangene aus seinem gewohnten Leben gerissen wird. Dies kann gravierende Auswirkungen auf die Familie, die Wohnung aber auch den Arbeitsplatz oder die Arbeitssuche haben.“ Kommt es zu einer Situation, in der ein Verurteilter die Geldstrafe nicht bezahlt, wird der örtliche Träger des Projekts ohne Antrag des Verurteilten beauftragt, zur Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe tätig zu werden. Ziel ist es, die Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit, Ratenzahlungen oder sogar direkte Zahlungen zu erledigen. Und diese direkte Ansprache funktioniert außerordentlich gut! „Durch das Eingreifen der freien Träger konnten in den hessischen Landgerichtsbezirken in den Jahren 2013 bis 2018 fast 55.000 Tage Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden. Dadurch wurden rund 7,5 Millionen Euro eingespart“, so Kühne-Hörmann.
Das Projekt „Auftrag ohne Antrag“ hat sich im Jahr 2009 aus der zunächst informellen Hilfe des Vereins Haftentlassenenhilfe Frankfurt e. V. bei der Vermittlung von gemeinnütziger Arbeit zur Vermeidung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen im Bezirk der Staatsanwaltschaft Wiesbaden entwickelt. Als nächste Station wurde das Projekt im Juli 2013 im Landgerichtsbezirk Kassel bei dem Träger Soziale Hilfe e. V. verortet. Zwischenzeitlich ist das Projekt „Auftrag ohne Antrag“ in allen hessischen Landgerichtsbezirken implementiert.