Dem Kasseler Rechtsanwalt Markus Sittig ist das passiert. Er zahlte am 26. April 5000 Euro ein, gutgeschrieben wurden aber nur 4500 Euro. Seitdem liegt er mit der Volksbank Kassel Göttingen im Clinch.
Dem Kasseler Rechtsanwalt Markus Sittig ist das passiert. Er zahlte am 26. April 5000 Euro ein, gutgeschrieben wurden aber nur 4500 Euro. Seitdem liegt er mit der Volksbank Kassel Göttingen im Clinch.
Denn die wollen davon nichts wissen. Sittig hat bereits Strafanzeige gestellt. Auf EXTRA TIP-Anfrage bei der Bank teilt Pressesprecher Peter Mühlhaus lediglich mit: Zu Kundeninternas geben wir keine Auskünfte.“
Wie es zu dem Vorfall kam, erzählt Sittig anhand eines Gedächtnisprotokoll, dass er kurz nach dem Vorfall aufgezeichnet hat.:
Am 25. April hat mir mein Sekretariat einen Umschlag bereitgelegt gehabt mit 5.000 Euro in bar zur Einzahlung auf mein Geschäftskonto bei der Volksbank Kassel Göttingen.
Ich bin Abends aus meiner Zweigstelle in Hamburg angekommen und wollte das Geld noch einzahlen, damit es über Nacht nicht in der Kanzlei in Kassel herumliegt.
Ich habe die Scheine um 21.40 Uhr in den Geldautomat in der Wilhelmshöher Allee eingelegt. Oben lag ein 500 Euro-Schein. Das Geldfach schloss sich erst nicht, da der ein wenig nach vorne überstand. Ich musste ihn ein wenig hineinschubsen. Meine Sekretärin, die mir das Geld bereitgelegt hatte, wusste auch noch genau, dass der 500-EUR-Schein dabei war. Es war nämlich nur ein einziger. Auf dem Umschlag mit dem Geld war auch von meiner Sekretärin vermerkt, dass es sich um 5.000 Euro handeln soll..
Als ich das eingezahlt hatte, erschien auf dem Display, dass es sich um 4.500,00 Euro handeln soll. Ich bestätigte die Einzahlung. Ich dachte, dass mein Sekretariat bei der Beschriftung des Umschlags vielleicht einen Fehler gemacht hätte. Ich schrieb daher gleich eine Nachfrage in unsere WhatsApp-Gruppe.
Als ich mir dann die Quittung ansah, als ich wieder zu Hause war, merkte ich erst, dass der 500 Euro-Schein offensichtlich nicht von dem Automat erkannt wurde.
Ich befürchtete, dass der Schein sich noch im Fach befinden könnte und fuhr nochmal zu der Filiale. Die hatte allerdings schon geschlossen. Noch am gleichen Abend schrieb ich eine Mail an meine Ansprechpartnerin bei der VoBaKG).
Am nächsten Morgen bin ich gleich wieder zu der Filiale gefahren und wies die Mitarbeiter vor Ort auf die Problematik hin.
Im Laufe des Tages rief mich eine Mitarbeiterin von der VoBaKG an und teilte mir mit, dass man sich erst im Laufe der Folgewoche darum kümmern und den Automaten prüfen könne. Es herrsche Personalmangel bei der VoBaKG. Ich teilte mit, dass ich dann noch am gleichen Tag Strafanzeige erstatten würde. Daraufhin teilte sie mit, sich um die Angelegenheit kümmern zu wollen. In einem späteren Telefonat sagte sie mir eine Prüfung des Automaten am Folgetag zu.
Am nächsten Tag rief ich sie daher an und sie teilte mir mit, dass ich Post zu dem Vorgang erhalten würden. Auf meine Nachfrage sagte sie, dass eine Erstattung der verloren gegangenen 500 Euro nicht stattfinden würde. Ein technischer Defekt sei ausgeschlossen.
Nun wird mir die Schuld gegeben, dass ich die Einzahlung bestätigt hätte. Meiner Auffassung nach wird dabei aber vielmehr über den Umstand hinweggetäuscht, dass die Automaten der VoBaKG bei der Einzahlung nicht korrekt arbeiten. Für 500 Euro zu klagen lohnt sich auch nicht, denn das erzeugt im Ergebnis mehr Aufwand als die Rückgewinnung des Geldes rechtfertigen würde. So bleibe ich auf meinem Schaden sitzen.
Kameraaufnahmen von der Filiale wurden offensichtlich auch nicht eingesehen, um zu klären, ob ich den 500er eingezahlt habe bzw. ob den jemand nach mir wieder aus dem Fach entnommen hat.