Es gilt die Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV) des Landes Hessen. Diese beinhaltet die Tragepflicht einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) in Fahrzeugen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs. Das Tragen einer Maske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil wird empfohlen.
Medizinische Masken sind OP-Masken oder Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95, FFP3, KN99, N99 oder vergleichbar ohne Ausatemventil. Behelfsmasken, Schals oder Tücher sind grundsätzlich unzulässig.
Keine Maskenpflicht besteht an Haltestellen, in Bahnhöfen sowie in den Fahrzeugen des Gelegenheitsverkehrs, des freigestellten Schülerverkehrs, in Bürgerbussen, auf Passagierschiffen und -fähren, und während der Inanspruchnahme von Fahrdiensten.