Dem Angeklagten wird darüber hinaus vorgeworfen, bei Gründung der GmbH im Februar 2020 bewusst wahrheitswidrig gegenüber dem zuständigen Amtsgericht erklärt zu haben, dass der GmbH das einzuzahlende Stammkapital endgültig zur Verfügung stehe. In einer ersten Einlassung erklärte der 27-Jährige nicht gewusst zu haben, dass man die Einlage nach Eintragung ins Register nicht umgehend wieder abbuchen darf. Der Iraner räumte darüber hinaus die Betrugstaten ein. Aber obwohl er als Gesellschafter und Geschäftsführer der von ihm gegründeten GmbH, welche die drei Testzentren betrieb, eingetragen war und die alleinige Kontovollmacht hatte, will er ahnungslos gewesen sein, „das wurde hinter meinem Rücken gemacht“.
Sieben Prozesstage sind angesetzt; gegen die anderen Beteiligten wird separat verhandelt.