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Coronavirus: Keine Schulpflicht in Hessen - Kitas schließen ab 17. März

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Ab Montag, 16. März, wird es keinen Unterricht an hessischen Schulen geben. Auch Kitas und Horte werden geschlossen, eine Notfallbetreuung wird eingerichtet.

▪ Der reguläre Schulbetrieb wird bis zu den Osterferien ausgesetzt. Die Abiturprüfungen sollen durchgeführt werden.

▪ Eine Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird für besondere Berufsgruppen angeboten.

▪ Die Kindergärten und Krippen bleiben bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Eine Notbetreuung wird für besondere Berufsgruppen angeboten.

▪ Der Vorlesungsbeginn der Hochschulen wird auf den 20. April verschoben.

▪ Risikogruppen unter Landesbeschäftigten können ab sofort von zu Hause aus arbeiten.

▪ Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit ist gewährleistet.

▪ Angehörige besonderer Berufsgruppen, die aus Risikogebieten zurückkehren, müssen zwei Wochen in Quarantäne bleiben.

▪ Zudem gelten deutliche Einschränkungen für Rückkehrer aus Risikogebieten.

▪ Besuchszeiten und Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern und Pflege-einrichtungen werden deutlich eingeschränkt.

Hessen. Wegen der Corona-Pandemie wird der Unterricht in allen Kasseler Schulen ab Montag, 16. März, bis zum Ende der Osterferien (20. April 2020) ausgesetzt. Alle Kita- und Hortgebäude in Kassel schließen von Dienstag, 17. März, ebenfalls zunächst bis zum Ende der Osterferien.

Es herrscht zwar keine Unterrichtspflicht, die Schulen bleiben aber geöffnet. So soll gewährleistet sein, dass Kinder von Eltern, die einer bestimmtem Berufsgruppe angehören (Polizisten, Ärzte, Pfleger) weiterhin betreut werden können. Die vollständige Liste der Berufsgruppen, die einen Anspruch auf die Notbetreuung ihrer Kinder haben, finden Sie auf hessen.de. Diese Regelung gilt auch für die Kitas. Der Beginn des kommenden Semesters an der Kasseler Universität wird auf den 20. April verschoben.

Es müsse alles getan werden, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, sagte Bouffier. Weiterhin gehe man davon aus, dass sich rund 70 Prozent der deutschen Bevölkerung mit dem Coronavirus infizieren werde. Besonders ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen der Atemwege können ernsthaft an Covid-19 erkranken.

32.500 Schüler betroffen

Von der Schließung der Einrichtungen sind insgesamt etwa 32.500 Schülerinnen und Schüler sowie 10.500 Kinder in Kindertagesstätten und Horten betroffen. Die Stadt Kassel folgt damit den Vorgaben der Hessischen Landesregierung von Freitagabend. Für Kita-Kinder, von denen beide Elternteile – oder im Fall von Alleinerziehenden das eine Elternteil – in "versorgungskritischen Berufen" tätig sind, richtet die Stadt eine Notbetreuung ein.

Das betrifft vorrangig Kinder von Ärzten, Pflege- und Rettungsdienstpersonal oder auch von Polizei- und Feuerwehrbediensteten. Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen zu gewährleisten. Die Leitungen von Kitas und Horten der Freien Träger werden vom städtischen Amt Kindertagesbetreuung informiert. Arbeitgeber seien aufgerufen, pragmatische Lösungen für Arbeitnehmer, die nun spontan die Betreuung ihrer Kinder sicherstellen müssen, zu finden.

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Kontakt zur Stadt Kassel 

Informationen zum Thema Corona gibt die Stadt Kassel über das Servicecenter, das am Samstag, 14. März, von 9 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 115 erreichbar ist. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ab sofort verstärkt auf das städtische Onlineangebot zurückzugreifen. Dort werden Informationen auf www.kassel.de/coronavirus fortlaufend aktualisiert.

"Jetzt ist unsere Solidarität gefragt, indem sich beispielsweise Nachbarn, Freunde und Kita-Eltern bei der Kinderbetreuung helfen", sagte Oberbürgermeister Christian Geselle. Diese weitreichenden Maßnahmen dienen der Vorbeugung und dem Schutz der Bevölkerung, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Während der Großteil der bundesweit Erkrankten bislang unter eher milden Symptomen einer Atemwegserkrankung leidet, sind insbesondere ältere Menschen und Menschen mit Grunderkrankungen gefährdet, einen schweren Verlauf zu erleiden. So gilt es, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

"Uns ist bewusst, dass diese Maßnahmen eine große Belastung für Familien, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern und auch für Arbeitgeber mit sich bringen. Doch der Schutz der Bevölkerung muss höchste Priorität haben", so Oberbürgermeister Geselle. 

Wie man sich vor dem Coronavirus schützt lesen Sie hier.

Soziale Kontakte einschränken

Gesundheitsdezernentin Ulrike Gote appellierte: "Soziale Kontakte sollten in der derzeitigen Ausnahmesituation möglichst eingeschränkt werden. Wir müssen jetzt insbesondere die Risikogruppen schützen." Das Servicecenter der Stadt Kassel verlängert am Samstag, 14. März, die telefonische Erreichbarkeit. Von 9 bis 16 Uhr können sich Eltern und Beschäftigte unter der Servicerufnummer 115 telefonisch informieren.

Ärzte entscheiden über Corona-Tests 

In Folge der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 äußern viele Menschen den Wunsch, sich testen zu lassen. Das Gesundheitsamt Region Kassel weist darauf hin, dass unbedingt die dafür vorgesehenen Wege eingehalten werden, um verfügbare Kapazitäten effizient zu nutzen.

Tests sind grundsätzlich nur bei begründeten Verdachtsfällen vorgesehen, über die in jedem Fall eine Ärztin oder ein Arzt entscheidet. Menschen, die starke Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen, sollten zu allererst nach telefonischer Voranmeldung eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen. Weitere Anlaufstelle sei der Ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD, Tel. 116 117) oder das Gesundheitsamt.

"Es gibt kein grundsätzliches Anrecht auf einen Rachenabstrich", stellt Dr. Karin Müller, Leiterin des Gesundheitsamtes Region Kassel, klar. Deshalb sollte die Zentrale Untersuchungsstelle am Kasseler Klinikum auch nur nach ärztlicher Überweisung und vorheriger telefonischer Terminvereinbarung aufgesucht werden. "Nur wer einen Termin hat, kann auch getestet werden", sagte Dr. Müller.

Sprechzeiten in Stadtverwaltung bis auf Weiteres eingeschränkt 

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, gibt es weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Kassel. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, alle mit der Stadtverwaltung zu regelnden Angelegenheiten möglichst zu verschieben und nur in dringenden Fällen das Rathaus und die städtischen Verwaltungsstandorte aufzusuchen. Empfohlen wird, verstärkt den Online-Service über www.kassel.de/online-services zu nutzen oder telefonisch bzw. per E-Mail den Kontakt zur Stadtverwaltung aufzunehmen.

Im Bürgerbüro im Rathaus werden ab sofort Termine nur nach vorheriger Vereinbarung angeboten. Die offenen Sprechzeiten entfallen. Das gilt für alle Bereiche, insbesondere aber für das Sozialamt in der Wiener Straße und die Kfz-Zulassungsstelle im  Ölmühlenweg.

Die Stadt Kassel bittet um Verständnis, dass mit Wartezeiten zu rechnen ist und nicht alle Anrufe und E-Mails sofort beantwortet werden können.

Landesabitur soll durchgeführt werden

Trotz der vorübergehenden Schulschließungen soll das Landesabitur wie geplant stattfinden. Die Abiturienten waren bereits gestern vom Unterricht befreit worden. Mit dieser Maßnahme sollen vor allem mögliche Ansteckungssituationen vermieden werden. Landesregierung und Schulverwaltung wollen aber all jenen, die mit den bevorstehenden Prüfungen ihre Hochschulreife erlangen möchten, diese Möglichkeit auch weiterhin offenhalten. Das Landesabitur soll demnach – Stand heute – am Donnerstag, 19. März, beginnen und die schriftlichen Prüfungen bis zum vorgesehenen Ende am 2. April durchgeführt werden.

Alle Exkursionen, Studien- und Klassenfahrten, die bis zum Ende des laufenden Schuljahres geplant sind, sind abzusagen. Dies umfasst alle Schulfahrten im In- und Ausland, unabhängig davon, ob der Zielort vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen ist.

Deutliche Einschränkungen für Rückkehrer aus Risikogebieten

Jedem, der sich in den vergangenen zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten hat, wird das Betreten von Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen für 14 Tage verboten. Dies gilt auch für alle, die ab sofort aus einem Risikogebiet zurückkehren.

Besuchszeiten und Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern werden deutlich eingeschränkt

Jede Person, die in einem Krankenhaus oder ähnlichen Einrichtung versorgt wird, darf höchstens einen Besucher für höchstens eine Stunde am Tag empfangen. Ausgenommen sind insbesondere Seelsorger, Rechtsanwälte und Eltern, die ihr minderjähriges Kind versorgen. Funktionsträger, die aus Risikogebieten kommen, müssen in Quarantäne.

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