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Mit Alkohol-Fackel Bengalo gezündet: 27-Jähriger Fußball-Fan verurteilt

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Von: Marcel Ehrig

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© Archivfoto:Soremski

Beim Nordhessenderby zwischen dem KSV Hessen und dem FSC Lohfelden wurde ein Zuschauer von einem Pyro-Feuer verletzt. Ein 27-jähriger Mann musste sich aber nicht nur deswegen vor dem Amtsgericht verantworten.

Kassel. Es war ein emotionales Spiel. Die Partie des FSC Lohfelden gegen den KSV Hessen Kassel war für die Löwen nach dem Abstieg das erste Spiel in der Fußball Hessenliga. Doch auch abseits des Spielfelds gab es viele Emotionen – aber negative.

Am Dienstag wurde ein 27-jähriger Zuschauer des Derbys deshalb zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt – wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minder schweren Fall, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung. Zudem muss er 250 Euro Schmerzensgeld an den Angeklagten zahlen und 2500 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund. Aufgrund der Zeugenaussagen stand für die Staatsanwaltschaft und für die Amtsrichterin fest, was sich an diesem ersten Spieltag der Fußball Hessenliga ereignete.

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Da war es noch ruhig im Nordhessenstadion: Zu Beginn der 2. Halbzeit zündete dann ein Zuschauer im Block ein Bengalo. Der Verurteilte soll aber kein aktives Mitglied der KSV-Fanszene sein. Die Personen auf dem Bild haben mit dem geschilderten Vorfall nichts zu tun. © Archivfoto:Soremski

Kurz vor Beginn der 2. Halbzeit hatte er eine Bengalfackel in der KSV-Kurve gezündet und geschwenkt, wobei ein weiterer Fan Funken abbekam und Verbrennungen 1. Grades erlitt. „Auf dem Boden brannte eine kleine Fläche, die ich zunächst ausgetreten habe. Erst dann habe ich gemerkt, dass ich etwas abbekommen habe“, sagte der Geschädigte vor Gericht. Auf Überwachungskameras war deutlich der Angeklagte zu sehen, wie er das Bengalo schwenkte, das er von einem anderen Fan im Nordhessenstadion bekommen hatte. Der Angeklagte konnte allerdings nicht besonders viel zur Verhandlung beitragen, denn er konnte sich an fast nichts – und an manche Vorfälle nur schemenhaft erinnern, wie er sagte.

Atemalkoholtest zeigt 2,34 Promille

Ein Atemalkoholtest zeigte um 18.11 Uhr einen Wert von 2,34 Promille an. Gegen 10 Uhr morgens habe er an dem Samstag mit dem Trinken angefangen. „Mir war in diesem Moment nicht ganz klar, dass Pyrotechnik so gefährlich ist“, sagte der Angeklagte. An einem Bierzelt wurde er dann von der Polizei gestellt, sollte sich ausweisen. Weil er das nicht wollte, ordneten die Polizisten an, ihn auf das Polizeirevier Ost zu bringen und dort seine Personalien zu erfassen. Auf dem Weg zum Streifenwagen riss sich der 27-Jährige von den Polizisten los, zog seine Hose runter und zeigte ihnen seinen nackten Hintern. „Wieder keine Glanzleistung“, kommentierte Amtsrichterin Hahn.

Im Streifenwagen tickte er dann völlig aus, berichtete eine 47-jährige Polizistin. „Was hat der Angeklagte denn gesagt?“, wollte Richterin Hahn wissen. „Fragen Sie mich eher, was er nicht gesagt hat. Da war eigentlich jede Beleidigung dabei die ich kenne“, antwortete die Beamtin. Zudem habe er den Polizisten gedroht: „Ich trete Euch den Kiefer kaputt und töte Euch!“ Reumütig entschuldigte sich der Angeklagte bei allen Zeugen und fügte in Richtung der Polizisten hinzu: „Ja, das war nicht so toll.“

Er sei aufgrund der Alkoholisierung vermindert schuldfähig, erklärte Richterin Hahn ihr Urteil. „Dass nur ein Zuschauer verletzt worden ist – und das ist nicht ihr Verdienst – rettet ihnen den Hals“, sagte sie. Sie gab dem jungen Mann mit auf dem Weg, seinen Alkoholkonsum zu überdenken. Schon einmal hatte er eine Straftat unter Alkoholeinfluss begangen, damals saß er mit zu viel Promille hinterm Steuer seines Autos. Dieser Fall liegt allerdings knapp vier Jahre zurück. Das Urteil ist rechtskräftig.

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