Das Einwohner-Energie-Geld beträgt pro Einwohnerin und Einwohner 75 Euro.
- Für welchen Zweck ist das Einwohner-Energie-Geld zu verwenden?
Das Einwohner-Energie-Geld dient der Abmilderung der gestiegenen Energiekosten während den Wintermonaten 2022/2023.
- Muss das Einwohner-Energie-Geld auf andere Sozialleistungen angerechnet werden?
Nein.
- Welche Voraussetzungen bestehen für die Beantragung?
Antragsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner Kassels, die innerhalb der Zeit zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. März 2023 mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung in Kassel gemeldet sind.
- Wann kann ich das Einwohner-Energie-Geld beantragen?
Ab Oktober 2022 erhalten alle antragsberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner ein entsprechendes Informationsschreiben mit dem das Einwohner-Energie-Geld beantragt werden kann.
- Wie kann ich das Einwohner-Energie-Geld beantragen?
Das Einwohner-Energie-Geld kann auf unterschiedlichen Wegen beantragt werden. Neben einer digitalen Beantragung wird zudem eine barrierefreie Beantragung z.B. per Post oder im Servicecenter möglich sein.
- Wann wird das Einwohner-Energie-Geld ausgezahlt?
Das Einwohner-Energie-Geld wird zeitnah nach Antragstellung auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen.
- Wie beantragen minderjährige Kinder oder hilfsbedürftige Personen das Einwohner-Energie-Geld?
Die Antragstellung für minderjährige Kinder oder hilfsbedürftige Personen kann durch die Erziehungsberechtigten bzw. Betreuerinnen und Betreuer erfolgen.
- Wird das Einwohner-Energie-Geld auch für Unternehmen ausgezahlt?
Nein, anspruchsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die innerhalb der Zeit zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. März 2023 mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung in Kassel gemeldet sind.