Am schnellsten ginge es, so der OB wenn man das „Einwohner-Energie-Geld“ online beantragen würde. Wer dazu nicht in der Lage sei, solle sich gegebenenfalls von Angehörigen, Bekannten oder Sozialverbänden bei der Online-Beantragung helfen lassen. Außerdem bestehe die Möglichkeit, mit dem Infoschreiben zum Kassel Service Point in die Galeria (ehemals Kaufhof, Obere Königsstraße 31, Kassel) zu gehen, und dort mit Hilfe des Personals vor Ort den Antrag online auszufüllen. Man könne das „Einwohner-Energie-Geld“ aber auch auf dem herkömmlichen Weg beantragen – ein entsprechendes Formular liegt dem Infoschreiben bei. „Nur dann wird es mit der Zuteilung des Geldes sicherlich länger dauern“, so Geselle, „weil die Bearbeitung einfach deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt.“
In den Genuss des „Einwohner-Energie-Geld“ (EEG) kommt jeder Kasseler Einwohner – „Vom Transferleitungsempfänger bis um Einkommensmillionär“, so der OB, „das konnten wir gar nicht anders machen, weil wir ja das Einkommen der Menschen nicht überprüfen können.“ Allerdings: Wer Sozialleistungen bezieht, könnte beim Einwohner-Energie-Geld möglicherweise leer ausgehen. Denn: Wenn Transferleistungsempfänger das EEG für Heizkosten verwenden, würde dies ihren Transferleistungsbedarf mindern. „Ist ja auch logisch“, so das Stadtoberhaupt, denn eventuell gestiegene Heizkosten von Transferleistungsempfänger werden ja ohnehin schon übernommen.“ Verwenden Transferleistungsempfänger das Geld beispielsweise für eine Energieberatung, dürfen sie es behalten.
„Transferleistungsempfänger sind aber ohnehin nicht die primäre Zielgruppe des Energiegeldes“, so Geselle, „diese werden ja bereits durch die Sozialleistungen unterstützt. Wir wollen mit dem EEG in erster Linie den Menschen helfen, deren Einkommen zuletzt durch die Inflation entwertet wurde.“
Belasten wird das „Einwohner-Energie-Geld“ den städtischen Haushalt neben den ca. 15 Millionen, die im Höchstfall ausgezahlt werden, auch mit Verwaltungs- und anderen Kosten (beispielsweise Porto). „Die betragen maximal 400.000 Euro, mindestens aber 200.000 Euro. Nämlich dann, wenn alle Einwohner das EEG online betragen würden“, so IT-Leiter Frank Becker.
Antrag bis 30. April 2023
Bis zum 20. Oktober sollen alle rund 205.000 Kasseler Einwohner das Infoschreiben der Stadt erhalten haben. Beantragen kann man das Einwohner-Energie-Geld bis zum 30. April 2023. Antragsberechtigt sind alle Einwohner Kassels, die zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. März 2023 mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung in Kassel gemeldet sind.
Hier der Link zu den wichtigsten EEG-Infos: www.kassel.de/eeg