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Geflügelpest: Auch kleine Haltungen können betroffen sein

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Um einen Ausbruch zu vermeiden, muss der direkte und indirekte Kontakt von Haus- und Wildvögeln unbedingt vermieden werden. © HMUKLV

Das Virus macht auch vor Kleinst- und Hobbyhaltungen nicht halt

Landkreis Kassel Die Geflügelpest ist auch im Herbst 2022 weiter auf dem Vormarsch: In den vergangenen Tagen gab es zahlreiche Meldungen über neue Ausbrüche der Vogelgrippe in Geflügelställen anderer Bundesländern. Das hat den Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreis Kassel dazu veranlasst, alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter daran zu erinnern, die geltenden Hygienemaßnahmen zum Schutz vor einem Ausbruch strikt einzuhalten und gegebenenfalls zu optimieren.

Während die Geflügelpest in den vergangenen Jahren eher saisonal in den Herbst- und Wintermonaten, bedingt durch den Wildvogelzug auftrat, muss mittlerweile davon ausgegangenen werden, dass Geflügelpestviren im europäischen Raum ganzjährig vorkommen. Das Virus macht auch vor Kleinst- und Hobbyhaltungen nicht halt. Daher müssen sich alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter durch die konsequente Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen vor dem Eintrag des Virus in ihre Geflügelhaltung schützen.

Um einen Ausbruch zu vermeiden, muss der direkte und indirekte Kontakt von Haus- und Wildvögeln unbedingt vermieden werden. Demzufolge dürfen Wildvögel nicht mit Futter, Wasser und Einstreu von Hausgeflügel in Kontakt kommen. Ebenso ist der Zugang von Hausgeflügel zu Gewässern, die auch von Wildvögeln genutzt werden, zu verhindern. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Gesundheitsvorsorge: treten erste Krankheits- oder auch Todesfälle bei Geflügel auf, sind diese immer durch einen Tierarzt abzuklären.

Bei Fund eines kranken oder toten Wildvogels, insbesondere Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse) und Greifvögel, sollten Bürgerinnen und Bürger diesen an den Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises unter der Telefonnummer 0561 / 1003 3306 melden. Tote Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere verendete Tiere an einem Ort gefunden wurden. Die toten Vögel werden vom Veterinäramt zur Untersuchung und Entsorgung ins Hessische gebracht.

Auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind unter dem folgenden Link ein Merkblatt mit Hinweisen zu Biosicherheitsmaßnahmen insbesondere auch für kleine Geflügelhaltungen sowie ein Merkblatt zum Umgang mit tot aufgefundenen Wildvögeln abrufbar:

https://umwelt.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest.

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