Pflegedienst-Leiter wegen vielfachem Betrug und Verdunklungsgefahr in U-Haft
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Der 50-Jährige wurde am Mittwoch festgenommen. Das Verfahren gegen ihn wegen mehrfachen Betrugs läuft bereits seit 2014.
Kassel. Der 50-jährige Betreiber eines ambulanten Pflegedienstes in Kassel sitzt seit Mittwoch wegen Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft. Wegen des Verdachts im Jahr 2014 in 64 Fällen Pflegedienstleistungen gegenüber den zuständigen Stellen abgerechnet zu haben, obwohl diese nicht erbracht worden waren, hat die Staatsanwaltschaft Kassel öffentliche Klage vor dem Amtsgericht – Schöffengericht - Kassel gegen den Angeklagten und die ebenfalls 50-jährige Pflegedienstleiterin erhoben. Der Angeklagte soll diese nicht nur angewiesen haben, Leistungen wahrheitswidrig abzurechnen, sondern auch die Pflegekräfte angewiesen zu haben, die jeweiligen „Leistungsnachweise“ entsprechend seiner Vorgaben gemäß inhaltlich falsch auszufüllen bzw. abzuzeichnen.
Nach Durchführung der Hauptverhandlung, die neun Verhandlungstage in der Zeit von November 2017 bis Februar 2018 in Anspruch genommen hatte, verurteilte das Amtsgericht den Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betruges in 53 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Gegen die angeklagte Pflegedienstleiterin verhängte das Amtsgericht wegen Beihilfe zum Betrug in 53 Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Wegen des durch die Taten angerichteten Vermögensschadens in Höhe von 44.417,71 Euro hat das Amtsgericht die Einziehung des Wertersatzes in selbiger Höhe angeordnet.
Gegen die Verurteilung haben beide Angeklagte Berufung eingelegt. Die mit der Berufung befasste 9. Kammer des Landgerichts Kassel hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft nunmehr Untersuchungshaftbefehl gegen den Angeklagten wegen des Haftgrundes der Verdunklungsgefahr erlassen. Bereits während des erstinstanzlichen Verfahrens bestanden Anhaltspunkte dafür, dass der Betreiber des Pflegedienstes sowohl auf die zu Pflegenden als auch auf seine Angestellten einwirkte, um diese zu Falschaussagen, die ihn entlasten, zu veranlassen. Aufgrund weiterer Ermittlungen hat sich dieser Verdacht verdichtet. Der Angeklagte wurde daher am Mittwoch, 1. August, durch Kräfte des Fachkommissariats für Wirtschaftskriminalität – ZK 20 – festgenommen und der Untersuchungshaft zugeführt.