Starb im Juni 2019: Der Kasseler Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke.
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Beim Prozessauftakt um den Mord von Dr. Walter Lübcke fordert die Verteidigung die Aussetzung des Verfahrens
Frankfurt. Vor dem Oberlandesgericht der Main-Metropole wurde heute der Prozess gegen den Neonazi und mutmaßlichen Mörder Stephan Ernst eröffnet.
Er soll den Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke auf dem Gewissen haben. Der 65-Jährige wurde im Juni vergangenen Jahres tot vor seinem Haus in Wolfhagen aufgefunden. Ernst wurde wenig später festgenommen. Er steht im Verdacht den Politiker aus nächster Nähe erschossen zu haben. Ernst hatte zunächst ein Geständnis abgelegt, jedoch nach dem Wechsel seines Anwalts widerrufen.
Der Prozess begann unter den Augen von Lübckes Witwe Irmgard Braun-Lübcke, ihren Söhnen Jan-Hendrick und Christoph Lübcke sowie zahlreichen Medienvertretern gleich mit verwundernden Forderungen seitens der Verteidigung. Ernst lehnte den vorsitzenden Richter wegen Befangenheit ab. Der Mitangeklagte Markus H., der die Rolle des mutmaßlichen Beihelfers einnimmt, soll durch die Zuteilung einer Verteidigerin, die Ernst ersten Anwalt in einem anderen Verfahren wegen Strafvereitelung vertritt, Wissensvorteile im Prozess erhalten haben. Offenbar tun beide Angeklagten alles, um nun ihre jeweils eigene Haut retten.
Ernsts Verteidiger forderten abschließend, dass der Prozess ausgesetzt werde, da zu wenig Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus getroffen worden seien und man mehr Zeit zum Sichten den Akten brauche, um sich ein umfassendes Bild von dem Fall zu machen.
Der Anwalt des Angeklagten Markus H. forderte das Gericht dagegen auf, die Anklage gegen seinen Mandanten fallen zu lassen und ihn zu entschädigen. Man habe die Anklage gegen H. öffentlich gemacht, bevor die Verteidigung darüber informiert worden sei. H. sei durch die Berichterstattung vorverurteilt worden. Dies sei möglich gewesen, da Einzelheiten aus der Anklageschrift unerlaubt bekannt geworden seien.