Die Verteilung der Hochzeitsgesellschaften auf sieben Standorte ermöglicht angesichts der aktuellen Pandemiesituation, dass sich nicht mehrere Brautpaare zeitgleich im Rathaus treffen. So kann jedes Brautpaar für sich seinen besonderen Moment vor, während und nach der Trauung genießen. Unter Beachtung von Corona-Regeln ist die Gästezahl aktuell auf acht Personen festgelegt, die die Trauung mit Mund-Nasen-Schutz verfolgen können.
Für die Zukunft ist das Standesamt gespannt, an welchem besonderen Datum wieder ein vergleichbares Interesse an Hochzeitsterminen besteht. Vielleicht ist es nächstes Jahr der 2.3.23? Oder erst wieder der 3.3.33? Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten werden sich auf jeden Fall wieder mit viel Vorfreude darauf vorbereiten.