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Unfallflucht: Autofahrerin erfasst Jungen (12) und fährt weiter

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Blaulicht, Polizei, © Lokalo24.de

Ein 12-Jähriger ist heute mit seinem Fahrrad auf der Wilhemshöher Allee von einem Auto erfasst und verletzt worden. Die Fahrerin fuhr enfach davon.

Kassel. Ein 12-jähriger Junge ist heute Morgen an der Wilhelmshöher Allee, Höhe Adolfstraße von einem Kleinwagen erfasst und verletzt worden. Die Fahrerin hilet kurz an und fuhr anschließend in Richtung Innenstadt davon, ohne sich ausreichend um die Verletzungen des Jungen und den Schaden zu kümmern.

 Junge erlitt Schock und Prellungen

Nach Angaben der Polizei ereignete sich der Unfall gegen 7.45 Uhr. Zu dieser Zeit war der Kleinwagen auf der Wilhelmshöher Allee in Richtung Innenstadt unterwegs und erfasste den Jungen mit seinem Fahrrad auf dem Zebrastreifen, den der 12-Jährige von der Adolfstraße in Richtung Königstor überquerte. Ein Unfallzeuge, der seinen Angaben zu Folge vom Quietschen der Autoreifen auf den Unfall aufmerksam geworden war, berichtete, dass er beim Hinschauen den Jungen mit seinem Fahrrad auf dem Zebrastreifen liegen sah. Anschließend sei die Autofahrerin einfach weitergefahren und habe den Jungen, der sich zwischenzeitlich aufgerappelt habe, zurückgelassen. Der anschließend verständigte Rettungsdienst brachte den Jungen mit Prellungen am Arm und dem Verdacht auf einen Schock in ein Kasseler Krankenhaus. Das Fahrrad des Jungen war bei dem Unfall beschädigt worden.

 Führerschein beschlagnahmt

Die Beamten ermittelten schließlich anhand des abgelesenen Autokennzeichens die Halterin des Fahrzeugs, die auf Nachfrage zunächst erstmal klären wollte, wer ihren Pkw zur Unfallzeit benutzte. Schließlich meldete sich eine 20 Jahre alte Frau aus Kassel telefonisch bei der Polizei und gab an, am Steuer des flüchtigen Autos gesessen zu haben. Die Beamten suchten die junge Frau auf und überprüften den von ihr benutzten Pkw. An der vorderen Stoßstange stellten die Beamten Unfallspuren fest. Sie beschlagnahmten daraufhin ihren Führerschein. Sie räumte zwar die Unfallbeteiligung ein, äußerte sich aber nicht zum Unfallgeschehen.Nun muss sie sich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten.

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